Kleinunternehmer oder Kleingewerbe?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Krankenversichert bist Du ja über Deine Festanstellung.
Das mit der MwSt lohnt sich, wenn Du für den Betrieb Deines Gewerbes Ausgaben hast, die mit MwSt. belegt sind.

Mit Deinen Daten und mal mit 2000,- netto im Jahr an Ausgaben gerechnet ergibt das

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Kannste noch mit anderen Werten durchspielen und dann entscheiden.
Wichtig !
Du kannst nicht hin und her flippen. Einmal eine Rechnung mit MwSt. geschrieben, gilt das für alle anderen Rechnungen auch und Du bist 5 Jahre daran gebunden.

 - (Steuern, Kleinunternehmer, Kleingewerbe)

Vielen Dank

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Sehr gut erklärt.. vielen Dank nochmal

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1.Ein Kleingewerbe kann man nicht anmelden, nur ein Gewerbe. Das ist aber nicht notwendig, wenn die Tätigkeit freiberuflich ausgeübt wird - was bei Ihren Tätigkeiten nicht einfach zu entscheiden ist.

"Kleununternehmer" ist ausschließlich ein umsatzsteuerrechtlicher Begriff.

2. Der Gewinn (! den man aus Einnahmen und Ausgaben ermitteln muss) wird mit den Einnahmen zusammengerechnet und der Einkommensteuer zugrunde gelegt.

3. S. Antwort #1

4. Es kommt nicht darauf an, was man in die Anmeldung schreibt, sondern was man tatsächlich tut. Gerade bei Webdesignern und Fotografen kann es sich je nach Ausbildung und Tätigkeit um eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit handeln (https://www.google.com/amp/s/www.e-recht24.de/artikel/existenzgruender/11066-webdesigner-sind-sie-freiberufler-oder-gewerbetreibende.amp.html)

Ob man beitragspflichtig zur Künstlersozialkasse ist, hängt ebenfalls von der Tätigkeit ab und sollte mit der KSK abgestimmt werden. Die Auftraggeber von Webdesignern sind jedenfalls beitragspflichtig!