Steuer sparen mit Erbpacht?
Hallo,
Erbpacht ist aus meiner Sicht ein unterschätztes steuerliches Instrument, denn:
- Der Erbbauzins lässt sich direkt steuerlich geltend machen.
- Vermieter können den Erbbauzins über die Werbungskosten absetzen.
Meine Frage:
Meine Frau und ich besitzen ein Grundstück. Wenn wir das Grundstück auf unsere Kinder übertragen - können wir anschließend mit unseren Kindern einen Erbpachtvertrag schließen?
Wenn ja, würden wir nämlich eine Immobilie errichten, diese vermieten und die Erbpachtzahlung an unsere Kinder steuerlich geltend machen...
Oder versteckt sich hier ein Denkfehler?
Ich freue mich auf eure Einschätzung!!
Viele Grüße
2 Antworten
Der Denkfehler ist, dass nicht bedacht wird, dass die Kinder die Erbpacht als Einkommen versteuern müssen.
Ob da letztendlich in der Gesamtschau ein Vorteil entsteht hängt von den Einkommensverhältnissen der Beteiligten ab.
Wenn die Kinder minderjährig sein sollten. müßte im übrigen das Vormundschaftsgericht sein Einverständnis zum Vertragsabschluß geben.
Vielen Dank für den Hinweis - das habe ich schon bedacht. Die Einnahmengrenze der Kinder (1296 € pro Quartal) habe ich berücksichtigt.
Wie alt sind die Kinder? Welches Einkommen haben sie?
Ich traue mich fast wetten, dass das Vormundschaftsgericht da nicht mitmacht.
Für die Kinder müssten jeweils unabhängige Konten eingerichtet werden (kein Zugriff durch Euch). Die genannten Beträge müssten tatsächlich fliessen.
Und schon sehe ich keinen finanziellen Vorteil mehr.
Vielen Dank für die Einschätzung. Die genannten Punkte (kein Zugriff auf das Konto, tatsächliche Zahlung der Erbpacht) würden wir zu 100% umsetzen.
Der finanzielle Vorteil wäre aus meiner Sicht die Senkung unserer Steuerlast als Vermieter, da die Erbpacht unsere Einnahmenseite reduziert. Weil unsere Kinder bislang kein Einkommen erzielen (und dies in absehbarer Zeit auch nicht werden), ist ihre Steuerlast bei einem jährlichen Einkommen von 4800 Euro = 0.
Nicht verstanden habe ich, welche Gründe das Vormundschaftsgericht gegen dieses Konstrukt haben sollte. Würde das Vormundschaftsgericht auch bei einem Erbpachtvertrag unserer Kinder mit einem Dritten (z.B. einer Wohnungsbaugesellschaft) intervenieren?
Die Kinder sind 17 und 14 Jahre alt. Sie haben aktuell kein Einkommen. Die von uns angepeilte Erbpacht soll 800 Euro monatlich, also 400 Euro pro Kind betragen.