Geschäftsbezeichnung + Betriebsstätte?
Ich möchte demnächst ein Gewerbe anmelden - Kleinunternehmer im Nebenerwerb. Dazu habe ich zwei Fragen:
- Ist es möglich bei der Gewerbeanmeldung den Punkt 3 (Geschäftsbezeichnung) frei zu lassen, wenn zum Zeitpunkt der Anmeldung die Geschäftsbezeichnung noch nicht feststeht? Und muss man, wenn die Geschäftsbezeichnung dann feststeht, diese dem Gewerbeamt mitteilen oder kann man sie einfach so (natürlich in Kombination mit dem eigenen Namen) verwenden?
- Gilt es etwas zu beachten, wenn man unter Punkt 15 (Betriebsstätte) die Adresse der Eltern angibt, weil man dort einen Kellerraum nutzen will, man aber im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung keine Mietkosten angibt (weil man den Kellerraum ja kostenfrei nutzen darf)?
Vielen Dank!
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Steuern
Anmeldung die Geschäftsbezeichnung noch nicht feststeht?
Und warum meldest Du an, wenn Du noch nicht weißt, wie Dein Unternehmen heißen soll?
man aber im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung keine Mietkosten angibt
Wo im Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung ist denn nach der Miete gefragt?
Woher ich das weiß:Berufserfahrung