40 Fahrstunden und trotzdem keine Prüfung?

Hallo, unzwar bin ich zur Zeit sehr traurig wegen meinem Führerschein ich habe Ende Januar angefangen mit meinem Führerschein und hatte paar Fahrstunden konnte aber dann wegen Corona erst ab Mai wieder fahren und jetzt haben wir ja September schon und hatte bereits ca 40 Fahrstunden und habe meine Sonderfahrten vor kurzem gehabt. Es war alles gut bis auf die Nachtfahrt, weil meine Fahrlehrerin mich so eingeschüchtert hat und ich etwas Angst hatte nachts zu fahren abgesehen von der Stadt aber außerhalb war es sehr dunkel und ich bin ja noch nie nachts gefahren. Ich finde, dass ich eigentlich ganz gut fahre und ich mich auch bereit fühle für die Prüfung jedoch hat mich meine fahrerlehrin nach der Nachtfahrt so verunsichert und meinte dass wir noch üben müssen, aber langsam reicht es mir auch weil ich, dass Gefühl habe dass sie mich auch abzocken möchte. Ich bin vor meinen Sonderfahrten super gefahren und sie meinte dass sie trotzdem noch 1 mal fahren will vor der Sonderfahrt was völlig unnötig war ich kann mir das alles bald nicht mehr leisten und ich weiß nicht was ich tun soll ich will es endlich hinter mir haben und habe nächste Woche nochmal eine Fahrstunde und versuche sie zu überzeugen dass ich Prüfungsreif bin jedoch hab ich Angst dass meine Fahrlehrerin mir immer mehr Fahrstunden anbieten wird ich will das aber alles nicht ich möchte endlich zur Prüfung was soll ich tun :(

Steuererklärung, Steuern
Minijob/Midijob/Bewerbungskosten/Arbeitszimmer...Was kann ich steuerlich absetzen?

Hallo liebe Community,

ich muss meine Steuererklärung der letzten Jahre nachholen und bin grad ziemlich ratlos und hoffe irgendjmd hier kennt sich ein bisschen aus und nimmt sich evtl kurz Zeit mir einen Rat zu geben :)

Folgender Sachverhalt: Ich hatte seit Ende 2016 bis 2018 einen Minijob (450,-), welcher seit 2019 nun als Midijob weiterläuft. Ich habe beim Minijob nur im Homeoffice gearbeitet (außer Besprechungen o. Ä.) und beim Midijob bin ich nun immer noch 2,5 Tage im Homeoffice und 0,5 Tage vor Ort im Büro. Ich habe mir für das Homeoffice ein neues Telefon + Drucker gekauft und alles von einem Techniker einrichten lassen auf meine Kosten.

Wie bzw. was gebe ich nun in der Steuererklärung an?

1. Minijob wird nicht angegeben, oder? Kann man dann gar keine Werbungskosten angeben?

2. Kann ich trotzdem meine Bewerbungskosten absetzen? Für das Jahr 2016?

3. Kann ich die Kosten für die Arbeitsmittel Telefon, Drucker,...absetzen?

4. Kann ich ein Arbeitszimmer absetzen? Evtl. erst seit dem Midijob?

5. Oder kann ich die Fahrtkostenpauschale seit dem Midijob angeben, obwohl ich nur 1x die Woche ins Büro fahre (ca. 5 km) und sonst daheim arbeite?

Ihr seht schon Fragen über Fragen...ich wäre wirklich sehr dankbar, wenn mir jmd weiterhelfen könnte oder einen Tipp für mich hat. Vielen Dank.

Liebe Grüße,

Ella

Minijob, Steuererklärung, Steuern, Absetzbarkeit, Arbeitszimmer, Midi-Job
Wie verteilt man Anteile unter Mitgründern?

Hallo zusammen, ich stehe vor einem Großen Schritt und einer Entscheidun! Und zwar bin ich jetzt seit knapp einem Jahr an meinem Projekt und Plane Alsbald eine Selbstständigkeit. Das Ziel meiner Selbstständigkeit ist es, eine Lifestyle Marke Großzuziehen und habe bereits schon alles entworfen lassen was ich für mein Business benötige dh. die Produkte sind soweit entwickelt, dass diese nur noch auf dem Markt platziert werden müssen, der Online Shop steht, Partnerschaften für das B2B habe ich bereits, Rezepturen für all meine Produkte uvm.

Gerade für dieses Konzept bietet sich ein Franchise Konzept an, denn alle Arbeitsprozesse können von neuen Mitarbeitern mit geringem Lernaufwand in kürzester Zeit erlernt werden. Zudem sollten auch künftige Investoren oder Filialleiter Teil des Unternehmens sein.

Da ich eine höhere Investitionssume für das Unternehmen benötige, möchte ich gerne das Risiko streuen und mir einen Partner dazu holen- und da ein guter Freund von mir Großes Interesse hat, möchte er gern mit einsteigen.

Ich bringe einen Eigenkapital in höhe von 15K mit und habe bereits 8.000 Euro für die Produktentwicklung und co. Investiert. Mein Zukünftiger Partner dagegen bringt keinen Eigenkapital mit.

Wie bestimmen wir nun die Gesellschaftsanteile und kann ich Ihn einstellen und einen ganz normalen Gehalt zahlen?

Vielen Dank im voraus

GmbH, Rechtsanwalt, Steuern, Unternehmensgründung
Bin verwirrt: Durch viele kleine Jobs über dem Freibetrag, was nun?

Liebe Community,

ich sitze gerade an Elster und bin nun einfach nur noch verwirrt. Ich habe sehr viele Fragen und werde auch noch einen weiteren Thread zur Anmeldung von freiberuflichen Tätigkeiten eröffnen. Nun aber erstmal zu meinem ersten Anliegen:

Ich habe letztes Jahr einen Werkstudentenjob gemacht, der mit laut Nr. 4 auf dem Lohnsteuerbescheid 0,00 € einbehaltene Lohnsteuer berechnet wurde. Meine Frage hier: muss ich davor jetzt Angst haben und die Lohnsteuer irgendwie zurückzahlen oder sowas?

Ich habe dann nach meinem Studienabschluss ein freiwilliges bezahltes Praktikum gemacht und bin damit brutto über 9,000 € gekommen. Als ich mein Masterstudium dann aufgenommen habe, hatte ich zusätzlich noch 3 weitere Jobs gemacht, bei denen ich aber zusammengerechnet nie mehr als 450€ pro Monat verdient habe.

Und dann war ich noch freiberuflich als Autorin tätig, aber das auch unter einem Verdienst von insgesamt 400€ im kompletten Jahr.

Ich weiss, das klingt sehr chaotisch und da ich durch diese ganzen Jobs anscheinend über den Freibetrag gelandet bin (es sind insgesamt um die 10000 € Brutto Jahresverdienst) habe ich jetzt Angst, dass was böses auf mich zukommt, uff.

Kann mich hier vielleicht jemand beruhigen und mich mal aufklären? Das wäre super nett. Danke!

PS: Ich habe noch eine Frage zur Anmeldung von freiberuflichen Tätigkeiten, dazu eröffne ich einen gesonderten Fragen-Thread.

Vielen Dank an diese wunderbare Plattform, das ist wirklich eine tolle Sache!

Freibetrag, Steuererklärung, Steuern
Gründungskosten und BGA bzw. Vorweggenommene Betriebsausgaben?

Hallo Leute,

eine UG wurde 2019 mit 500 € Stammkapital gegründet. Einnahmen gab es bisher keine.

Die Gesellschaft trägt die mit der Gründung verbundenen Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 300 €, höchstens jedoch bis zum Betrag ihres Stammkapitals. Darüber hinausgehende Kosten trägt der Gesellschafter.

Von 2017 bis 2019 wurden Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA) für 2500,00 € gekauft. Diese sollen als vorweggenommene Betriebsausgaben steuerlich rückwirkend geltend gemacht werden.

Als Beispiel: Ein Bürostuhl wurde am 22.12.2017 für 279,00 € gekauft. Dieser kann über 13 Jahre abgeschrieben werden. Also 21,46 € pro Jahr. Für 2017 nur für den Monat Dezember? Also 1,79 €.

Wie werden die BGA und die Gründungskosten in der Bilanz, im Inventar und im GuV aufgelistet?

Ich wollte das folgend machen, aber das ist nicht ganz richtig, so wie ich das erfahren habe. Im Inventar alle BGA auflisten, die zwischen 2017 und 2019 gekauft wurden. Die Summe in der Bilanz auf der Passiva-Seite als Kapitalrücklage angeben und die gleiche Summe als BGA auf der Aktiva-Seite auflisten.

https://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Steuern/Beteiligungen-Rechtsform/UG-Gruendung-privates-Vermoegen-auf-Geschaeftskonto-einzahlen.html

Kurz, es geht einfach darum wie ich die BGA auch vorweggenommene Betriebsausgaben und die Gründungskosten richtig im Jahresabschluss angebe und steuerlich rückwirkend geltend machen kann.

Vielen Dank schon mal!

Bilanz, Finanzamt, Jahresabschluss, Rechnungswesen, Steuern, Steuerrecht
Welche Steuerklassen, wenn ein Partner Elterngeld bezieht?

Mein Mann und ich sind aktuell auf der Suche nach einem Haus, möchten aber auch in den kommenden Jahren ein Kind bekommen. Damit das finanzielle Gerüst für so eine Investition stabil steht, rechnen wir gerade durch, wie viel Einkommen wir noch haben werden, wenn ich in Elternzeit bin.

Wir verdienen beide fast gleich viel, daher haben wir aktuell die Steuerklassen 4/4. Wir wissen, dass es für die Höhe meines Elterngeldes sinnvoll ist, rechtzeitig zur Kombination 5/3 zu wechseln.

Meine Frage an einem Beispiel:

Wir wechseln im Januar die Steuerklassen zu 5/3, damit ich mehr netto und dementsprechend mehr Elterngeld bekomme. Das Kind kommt im Oktober, ich gehe in Elternzeit und beziehe Elterngeld. Dadurch habe ich ab dem Zeitpunkt ja kein eigenes Einkommen mehr im klassischen Sinne, sondern bekomme eben nur noch die Lohnersatzleistung in Form des Elterngeldes.

In welcher Steuerklasse ist dann mein Mann?

Ist er nach wie vor in Steuerklasse 5, wechselt dies automatisch oder liese sie sich von uns durch einen Antrag wieder wechseln? Und wenn ja, in welche Steuerklasse? Wieder die Kombination 3/5, nur diesmal andersrum, so dass er in Steuerklasse 3 und ich in Steuerklasse 5 bin?

Und zu welchem Zeitpunkt müssten wir diesen Wechsel beantragen, damit dieser möglichst zeitnah greift, sich aber nicht negativ auf das Elterngeld auswirkt?

Fragen über Fragen :D

Vielen Dank schon mal im Voraus!

Nicole

Elterngeld, elternzeit, Steuerklasse, Steuern

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