Dropshipping store was erwartet mich?

Hallo,

erstmal für die, die nicht wissen, was ein Dropshipping store ist:

Ich erstelle eine Website, auf welcher ich ein Produkt verkaufe. (Oft bekommt man besonders auf Social Media Plattformen Werbung zu solchen Webseiten). Dieses Produkt aber bestelle ich in China. Ich bestelle es aber nicht zu mir und dann zum Kunden sondern direkt beim Verkäufer mit den Daten des Kunden und bin somit der Mittelmann, über den der Verkauf dann abgewickelt wird und jener, der das Marketing übernimmt.

Nun zu meiner Frage: Ich habe inzwischen schon einen Store erstellt und auch alles dazu gemacht. Nur eben noch nicht das Rechtliche. Ich nehme stark an, dass ich hier in Österreich ein Gewerbe anmelden muss, da ich ja eigentlich mit den Waren handle und ebenfalls Geld dadurch erwirtschafte.

Reicht da lediglich Anmeldung eines Gewerbes? Und wenn ja, kann ich dann mit diesem Gewerbe mehrere Online-Stores erstellen in den verschiedensten Nischen?

Des Weiteren wollte ich fragen, ob ich bei einem Verkauf ins Ausland dort eine Steuernummer brauche oder wie genau das funktioniert? Ist es möglich, dass ich zB.: in die USA verkaufe (wie gesagt den Transport übernimmt der VK in China) und ich setze die Steuer nur hier in Österreich ab oder muss dort, wo der Kunde ist die Steuer abgeführt werden und es wird dort dann auch eine Steuernummer benötigt? Weil, sollte ich jene benötigen, wäre es wahrscheinlich am klügsten erstmal NUR innerhalb von Österreichs zu verkaufen.

Sorry für die lange Frage, ich hoffe, dass mir hier wer helfen kann :)

Danke & LG

Gewerbeanmeldung, Steuern, Steuerrecht, Dropshipping
Chaos im Aktiendepot?

Hallo zusammen,

ich habe beim Broker "Trade Republic" vor geraumer Zeit 550 Aktien von "Norwegian Air Shuttels" erworben. Heute stellte ich überraschend fest, dass mein Depotwert immens gestiegen ist, da die besagte Aktie plötzlich von wenigen Cent auf über vier Euro gestiegen ist. Daraufhin verkaufte ich alle 550 Aktien sofort. Der Verkauf wurde nach einigen Minuten erfolgreich durchgeführt und ich erhielt eine einwandfreie Abrechnung über meine Rendite.

Ca. eine Stunde später tauchte diese Aktie wieder in meinen Investments auf und ich erhielt die automatische Nachricht, dass ein Titelumtausch durchgeführt worden sei. Nun seien meine 550 Aktien nur noch 5,5 Aktien, mit entsprechender Anpassung des Werts. In meinem Depot besitze ich nun -554,5 Aktien.

Ich vermute, der Titelumtausch war der Grund für den hohen Anstiegt. Durch einen technischen Fehler wurde das wahrscheinlich nicht korrekt angepasst. Jedoch habe ich über eine Stunde vorher alle Aktien verkauft zum mir angezeigten Kurs. Dieser Kurs und die korrekte Anzahl der verkauften Aktien stehen auch in der Abrechung.

Ich denke, dass viele so gehandelt haben wie ich und alles verkauft haben. Es müsste ja auch bei vielen Anlegern die automatischen Verkäufe gegriffen haben.

Ich frage mich jetzt, ob ich das Geld, was auf der Abrechnung ausgewiesen ist (ca. 2000€), jemals sehen werde, da mein Depotwert schon wieder nach unten angepasst wurde.

Vielen Dank im Voraus!

Aktien, Geld, Broker, Finanzen, Handel, Steuererklärung, Steuern, Wertpapierdepot
Freelancer mit Auftraggeber in Österreich?

Hallo liebe Finanzfrage-Community,

ich hätte eine Frage an euch, die ggf. etwas komplizierter ist.

Ich würde gerne als Freelancer anfangen und hätte auch direkt einen Auftraggeber, welcher einen Online-Shop führt und dies Jahr, aufgrund des Weihnachtsgeschäftes, Hilfe benötigt und ab Januar bis Mitte des Jahres seinen Shop erweitern/ändern bzw. auf eine andere Plattform umziehen möchte. Ich habe diesbezügl. leider keine Ausbildung doch bin sehr Affin, sodass ich die Voraussetzungen für den Auftraggeber erfülle.

Das Problem daran ist, dass der Auftraggeber aus Österreich stammt und mich aufgrund des Aufwandes etc. gerne als Freelancer beschäftigen würde - sofern das überhaupt irgendwie möglich ist. Er würde mir einen Auftrag der benötigten Dienstleistungen erteilen und ich würde Ihm jeweils eine Rechnung stellen. Ich kann meine Tätigkeit von Hause durchführen und mir die Zeiten frei einteilen - wichtig ist nur, dass alles erledigt wird.

Anschließend möchte ich gerne als Freelancer für andere Auftraggeber weiterarbeiten. Da ich momentan aufgrund von COVID arbeitslos wurde und gerne wieder eine Beschäftigung hätte, bin ich sehr interessiert daran.

Im Idealfalle sollte ich schnellstmöglich mit der Tätigkeit beginnen - (am besten diese Woche noch), doch bevor ich das FA etc. kontaktiere, wollte ich erst euch fragen, ob sowas überhaupt umsetzbar ist.

Kann ich das ganz normal beim FA anmelden, als wäre mein AG in Deutschland ansässig?

Könnte ich theoretisch heute schon mit der Arbeit beginnen, bevor ich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalte?

Ich bedanke mich im voraus und wünsche allen eine schöne Adventszeit.

Liebe Grüße,

Arbeit, arbeitsrecht, Freelancer, Steuern, Umsatzsteuer
Ich habe eine Steuerfrage?

Also, ich bin Deutscher (ohne ausländische Wurzeln und somit auch nur mit der deutschen Staatsbürgerschaft)..... *****steht am Ende der Frage.

War bisher nur 1 mal, für längere Zeit im Ausland (2013 für 6,5 Monate auf den Philippinen). Ich möchte jetzt dorthin auswandern, meinen Deutschen Ausweis aber behalten.
ich werde zum Teil als Freelancer arbeiten (und das vollkommen Online, aber International) und möchte meine Europäischen Konten behalten. Wie ist das mit den Steuern? Eigentlich zahlt man ja dort steuern, wo man wohnt. Aber wenn meine Konten, ja auch noch in Europa sind, wie wird das dann gehandhabt, wenn ich vor dem Umzug in Deutschland schon selbständig war und meine Einkünfte Teilweise noch über diese Konten laufen?

Im Gesetz gibt es so einen Text, der besagt, dass man in Deutschland oder auch einem anderen Land, nur Steuern zahlt, wenn man mehr als 182 Tage im Jahr, sich in diesem Land aufhält.
Gibt aber auch noch einen Zusatz der besagt, es sei denn man erwirtschaftet sein Geld in Deutschland (oder so ähnlich), jetzt bin ich total verwirrt und weiß nicht so recht, ob ich mein gerade startendes Gewerbe anmelden soll um später nicht weiterhin steuern in Deutschland zahlen zu müssen, obwohl ich hier nicht mehr lebe.

Kann mich bitte jemand entwirren?

Ich weiß nicht mehr, was richtig und was falsch ist.
Mein Plan Deutschland zu verlassen steht (weil ich bei meiner Familie (Frau und 3 Kinder) leben will) und wird innerhalb kurzer Zeit (sofern aufgrund Coronamaßnahmen möglich) umgesetzt.

Ich bedanke mich schon mal, für eure hoffentlich Hilfreichen Antworten.

*****Ich musste diesen Satz ändern, da meine ursprüngliche Auslegung vollkommen anders aufgenommen wurde, als dies beabsichtigt war. Dies gilt auch nur dem Verständnis, da ich schon mitbekommen habe, dass Deutsche ohne ausländische Wurzeln, oft anders gehandhabt werden, als Deutsche mit ausländischen Wurzeln oder Deutsche mit 1 ausländischen Elternteil. 1 Abweichung hier ist z.B. auch dass man mit ausländischen Wurzeln oder 1 ausländischen Elternteil, 2 Staatsbürgerschaften haben kann (die deutsche und noch eine), allerdings nimmt man als Deutscher ohne ausländische Wurzeln, eine andere Staatsbürgerschaft auf, verliert man meines Wissens, die deutsche Staatsbürgerschaft (es sei denn dies sollte vor kurzem geändert worden sein). Was ich im Grunde gegenüber dem eigenen Volk als unfair empfinde.

Wäre es möglich auch als deutscher ohne ausländische Wurzeln, 2 Staatsbürgerschaften haben zu können, würde ich die Staatsbürgerschaft in den Philippinen annehmen und die deutsche dennoch behalten und dann hätte sich vermutlich meine Frage schon von selbst gelöst, aber das ist meines Wissens nach, leider nicht möglich.

Steuern
Buchhaltung bei Ausgaben über Freelancer-Plattform Upwork?

Mein Geschäftsmodell baut darauf auf, dass ich Dienstleistungen von Freelancern auf der Plattform Upwork "einkaufe", das sind also meine Betriebsausgaben/Investitionen. Die Freelancer sind auf der ganzen Welt verteilt und ich bekomme die Rechnungen nicht von ihnen, sondern von Upwork selbst. Leider erfüllen diese Rechnungen nicht alle (deutschen) gesetzlichen Anforderungen. So fehlt beispielsweise die Steuernummer von Upwork.

1) Reichen die Upwork Rechnungen trotzdem aus, um die Betriebsausgaben geltend zu machen?

2) Wie sieht es mit Umsatzsteuer/Vorsteuer aus?
Da Upwork in den USA sitzt muss das Reverse Charge Verfahren angewendet werden (wird auch so auf der Rechnung ausgewiesen).

Die Upwork Rechnung enthält:

-Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers

-Ausstellungsdatum der Rechnung

-Fortlaufende Rechnungsnummer

-Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung

-Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung

-Nach Steuersätzen und -befreiungen aufgeschlüsseltes Entgelt

-Im Voraus vereinbarte Minderungen des Entgelts

-Entgelt und hierauf entfallender Steuerbetrag sowie Hinweis auf Steuerbefreiung

-Ggf. Hinweis auf Steuerschuld des Leistungsempfängers

Das einzige was fehlt ist die Steuernummer von Upwork, und die wird wohl auch kaum zu bekommen sein.

Heißt das, dass ich nicht das Reverse-Charge anwenden kann/muss?

Buchhaltung, Freelancer, Rechnungswesen, Steuern, Betriebsausgaben
Minijob + befristeter Honorarvertrag = in Familienversicherung bleiben und steuerfrei möglich?

Hallo allerseits!

So, also ich bin Student im 3. Semester und arbeite neben dem Studium als Vertretungskraft an einer Schule auf 450€-Basis (U-Plus bzw. VSS).
Dabei läuft es so, dass ich pro gehaltener Stunde 20€ brutto erhalte und solange ich unterhalb der 450€ bleibe, dies auch quasi netto so erhalten bleibt. Das ist insofern auch schon ein Honorarvertrag, weil ich jeden Monat das verdiene, was ich an Vertretungsstunden halte, also ist es kein 450€-Job im engsten Sinne, sondern quasi durch ein "Limit" begrenzt, sodass ich nicht über die 450€ komme.

Dabei mache ich auch den Übungsleiterfreibetrag von 2.400€ geltend, sodass ich ab dem kommenden Jahr mit einer monatlichen "Aufstockung" auf 650€ monatlich (2.400€ / 12 = 200€) kommen darf. Sofern ich diese 650€ in einem ruhigeren Monat nicht komplett ausnutze, werden die Freibetragsanteile auf die Folgemonate verteilt, sodass ich bis zum Ende des Jahres alles ausschöpfen darf, wenn ich da die zuständige Sachbearbeiterin richtig verstanden habe.

z.B. Januar -> 500€ (150€ Freibetrag ungenutzt, weil 50€ über 450€)

Februar -> 750€ (450€ + 150€ Freibetrag aus Vormonat + 50€ Freibetrag diesen Monat)

März -> 180€ (Nur aus der Minijob-Basis bedient; der Freibetrag von 200€ aus diesem Monat + die 150€ aus den Vormonaten werden ungenutzt auf den April geschoben)

April -> zur Verfügung: 450€ Minijob + 200€ Freibetrag + 350€ Freibetrag aus Vormonaten (ich dürfte für bis zu 1.000€ Vertretungen leisten)

usw.

Noch bin ich in der Familienversicherung mitversichert und möchte dies auch weiterhin gewährleisten, das wäre wichtig.

So wie ich das verstehe, ist das mit diesem Modell auch so noch gesichert.

Jetzt aber das Unklare:

Ein Dozent der Uni ist an mich herangetreten, ob ich ein Tutorium über den Zeitraum April - Juli übernehmen möchte. Das wäre ein Honorarvertrag mit 30 Std./Monat und einem Stundensatz von 10,65€ = 319,50€ monatlich.

Könnte ich das Angebot zusätzlich steuerfrei und ohne Gefährdung der Familienversicherung wahrnehmen? Kompliziert ist es deshalb, weil ich ja nicht zwangsläufig immer auf 450€ in meinem 'primären' Minijob komme, aber vereinfacht wäre es bestimmt besser, wenn man davon ausginge, es wäre ein normaler Minijob.

Ich kenne mich da auch leider mit den Begriffen der abhängigen Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit (die so ein Tutorium wäre, richtig?) nicht aus und inwiefern sich das alles auswirkt.

Das ist alles sehr komplex, aber ich hoffe, dass mir da jemand helfen kann.

Sollten mehr Infos nötig sein, dann beantworte ich dazu gerne Rückfragen.

Liebe Grüße

Minijob, Steuern, Familienversicherung, Honorarvertrag
Welche Auswirkungen hat ein Aktienverkauf auf die gesetzliche Krankenkasse?

Als Student bin ich aktuell in der Familienversicherung. Soweit ich weiß, darf ich dort maximal 450 Euro pro Monat verdienen.

In der Zeit von Januar - November habe ich nichts verdient, allerdings würde ich jetzt im Dezember gerne meine Aktien verkaufen, die sich dieses Jahr überraschend gut entwickelt haben. Der Gewinn würde die 450 Euro weit übersteigen, auch wenn man den Gewinn durch 12 teilt wäre ich über den 450 Euro.

  1. Gibt es eine Möglichkeit, dennoch weiterhin in der Familienversicherung zu bleiben?
  2. Angenommen ich falle aus der Familienversicherung: Kann ich ab jetzt in die studentische Krankenversicherung wechseln, oder müsste ich dann rückwirkend auch für die Monate Januar - November die Beiträge nachzahlen?
  3. Gibt es bei der studentischen Krankenversicherung eine Einkommensgrenze? Auf der Website der Barmer gibt es zwar einen Kostenrechner, allerdings werden dort nur Bafög, Angestelltenverhältnisse, oder selbstständige Tätigkeit über 18 Stunden/Woche berücksichtigt.
  4. Wie lange müsste ich in der studentischen Krankenversicherung bleiben? Wäre es theoretisch denkbar, nur einen Monat in der studentischen Krankenversicherung zu sein, in diesem Monat meine Aktien zu verkaufen, und danach wieder in die Familienversicherung zu wechseln?
  5. Im Jahr 2021 arbeite ich voraussichtlich ab Oktober Vollzeit und bin dann über meinen Arbeitgeber versichert. Kann ich von Januar - Oktober in der Familienversicherung bleiben, auch wenn ich z.B im November hohe Kapitalerträge erziele?
  6. Muss ich bei Wegfall der Familienversicherung im Jahr 2020 die regulären Beiträge (ca. 180 Euro/Monat) nachzahlen, oder kann ich rückwirkend die Studentenbeiträge (ca. 108 Euro/Monat) bezahlen?

Vielen Dank für eure Hilfe. Ich werde mich vermutlich auch mit der Versicherung in Verbindung setzen, allerdings wollte ich mich zuvor schonmal unabhängig beraten lassen.

Aktien, GKV, krankenkasse, Krankenversicherung, Steuern, Versicherung, AOK, Familienversicherung
Ich bin freiberuflich und angestellt: was ist aktuell mein Haupt- und was mein Nebenarbeitsverhältnis?

Hallo!

Ich bin sowohl freiberuflich tätig als Kunstpädagogin als auch angestellt im kulturellen Bereich/ bei der Stadt.

Ich habe nun ein Schreiben meines Arbeitgebers erhalten, worin es um die "Erklärung zur Lohnsteuerfestetzung und sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung" geht. Darin muss ich angeben, ob mein Arbeitsverhältnis mein Hauptarbeitsverhältnis (Steuerklasse 1,2,3,4, oder 5) ist oder mein Nebenarbeitsverhältnis (Steuerklasse 6).

Ich kreuzte ersteres an und schickte es ab, denn ich habe Steuerklasse 1 und erinnerte mich daran, dass ich es vor Jahren schon einmal so ausgefüllt hatte und dass es richtig war. Doch nun habe ich nachgelesen und recherchiert und mein Arbeitsvertrag wurde ab Februar 2019 geändert, und meine Stundenzahl damals von 12 Wochenstunden auf 7,8 reduziert. Mein freiberufliches Arbeitspensum ist ungefähr gleichgeblieben, es liegt bei ca. 12 Wochenstunden (variierend!).

Die Steuererklärung für 2019 habe ich bereits eingereicht, aber noch keine Antwort erhalten. Ich habe nochmals nachgesehen: im Jahr 2019 habe ich brutto ca. 300 € mehr durch die nichtselbstständige Arbeit verdient als durch die selbstständige - doch wenn der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1000 € abgezogen ist, sind die Einkünfte durch meine selbstständige Arbeit etwas höher.

Stimmt es dann noch, dass die nichtsselbstständige Arbeit mein Hauptarbeitsverhältnis ist/ war und ich in Steuerklasse 1 bin?

2020 habe ich bereits bis jetzt mehr durch die Selbstständigkeit verdient als durch die Anstellung - also ist die nichtselbstständige Tätigkeit nun mein Nebenarbeitsverhältnis? Und ich komme in Steuerklasse 6? Habe ich dann mehr Abzüge? Kann mir vom Arbeitgeber und Finanzamt vorgeworfen werden, dass ich dies übersehen habe? Oder kann ich es einfach rückwirkend ändern? Ich muss es ja auch der Künstlersozialkasse melden, in der ich bin.

Für Hilfe bin ich sehr dankbar!

Freiberufler, Steuern

Meistgelesene Fragen zum Thema Steuern