Ratenvereinbarung auf der Rechnung?

2 Antworten

Das scheint mir kompletter Unsinn zu sein.

Der Käufer macht zum Kaufdatum /Leistungsdatum die komplette Vorsteuer geltend und setzt den Nettopreis über die AfA ab.

Für den Verkäufer finde ich dies.

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.firma.de/rechnungswesen/finanzurteil-darf-die-umsatzsteuer-in-raten-bezahlt-werden/&ved=2ahUKEwil8qKOqIbpAhUtzqYKHWS9Ds4QFjABegQICxAG&usg=AOvVaw1-exmd6gtbjbbh0tl2F6-Y

Naja, bin keine Fachfrau.

Aivas  26.04.2020, 18:49
Der Käufer macht zum Kaufdatum /Leistungsdatum die komplette Vorsteuer geltend

Das wäre die Vorgehenweise bei Soll-Versteuerung

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wurzlsepp6682  26.04.2020, 20:35
@Aivas

ähm, nein.

Voraussetzung für den Vorsteuerabzug:

Lieferung/Leistung erfolgt und Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung. Somit Vorsteuerabzug SOFORT möglich.

kleiner Tipp;: die Sollversteuerung betrifft die ABFÜHRUNG der GELEISTETEN Umsatzsteuer

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Es ist völlig egal, aus welchem Grund die Zahlung nur in Teilen erfolgt. Neben der Ratenzahlung könnte es theoretisch ja auch vorkommen, dass die Gesamtzahlung ausbleibt und stillschweigend in Etappen bezahlt wird.

Wie auch immer, bei der Ist-Besteuerung wird eben erst mit der Zahlung die Vorsteuer geltend gemacht bzw. von Verkäufer abgeführt. Und bei Teil- oder Ratenzahlungen eben anteilig des jeweiligen Betrags.

Sollte sich das für einen der Unternehmer als ungünstig erweisen, kann er zur Soll Besteuerung wechseln.

wurzlsepp6682  26.04.2020, 20:35

gesetzliche Begrüdnung für den Quatsch?

Vorsteuerabzug ist ab Vorliegen einer Rechung möglich!

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Aivas  26.04.2020, 20:51
@wurzlsepp6682

Es läge an dir zu begründen, wenn du kritisieren möchtest.

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wurzlsepp6682  26.04.2020, 20:52
@Aivas

§ 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG.

so, jetzt DEINE gesetzliche Begründung (du wirst dummerweise KEINE finden!)

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Aivas  27.04.2020, 08:07
@wurzlsepp6682

Du musst nicht hochnäsig sein. Ich habe das mit dem Begründen gesagt, weil man dann was lernen kann wenn man sich irrt. Bin nicht hier um zu streiten.

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