Wie beschreibe ich meine Tätigkeiten als Designerin am besten, damit mich das Finanzamt zu den Freien Berufen zählt?

2 Antworten

Wie wäre es mit "Designerin"?

Künstlerische Tätigkeit = freier Beruf.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
fine1993 
Fragesteller
 19.02.2020, 11:42

Alles klar, vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort!

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Ganz Klar Du bist Freischaffender Künstler. Ist auch gerechtfertigt weil sich deine Tätigkeit auf individuelle Lösungen stützt kein Standard.

fine1993 
Fragesteller
 19.02.2020, 11:41

Super, vielen Dank für deine schnelle und hilfreiche Antwort! :-)

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