Umsatzsteuer Befreiung_Schulbegleitung?
Hallo, meine Frage lautet: muss ich für die Umsatzsteuerbefreiung <22.000€ im Jahr einhalten?
aktuell angemeldet:
- Kleingewerbe (es handelt sich um das Jahr 2020)
- Voraussichtlich bleibe ich unter 22.000 € (also Umsatzsteuerfrei..)
ABER: wenn ich mehr arbeiten möchte, würde ich über 22.000 € kommen. Hier nun meine Frage: Bleibe ich in meinem Berufsfeld Umsatzsteuer befreit (auch über 22tsd)?
Zu mir:
- selbstständige Schulbegleitung /Integrationshilfe (freiberuflich)
- Bezahlung erfolgt im Sinne der Eingliederungshilfe vom Jugendamt
- kein freier Träger dazwischengeschaltet (Jugendamt-Geld > Eltern > Ich)
- Gründungsjahr 2019
und noch eine Frage zum Schluss: WÜRDE nicht das Jugendamt, sondern das Sozialamt zahlen (wie bei Kindern mit körperlichen Behinderungen), wie wäre es da?
LG
1 Antwort
Das sind zwei verschiedene Sachen. Im ersten Fall wärst Du prinzipiell umsatzsteuerpflichtig, aber wegen der Kleinunternehmerregelung wird die USt. nicht erhoben. Wenn Du in 2019 unter anteiligen 17.500,-€ Umsatz warst und am 1.1.2020 nicht mehr als 50.000,-€ zu erwarten sind, bleibst Du KU in 2020 (Aber in 2021 nicht mehr).
Aber ist diese Tätigkeit überhaupt umsatzsteuerpflichtig ? Ich glaube nicht.