Ehepaar, Steuererklärung, Elterngeld - trotzdem Rückerstattung?

1 Antwort

Ganz einfach, es lag an der Steuerklasse 4 bei Deinem Ehemann. Er hat dadurch soviel Lohnsteuer voraus gezahlt, wie ein Single. Durch die Einkommensteuererklärung kommt Dein Grundfreibetrag dazu aber nur das Elterngeld mit dem Progressionsvorbehalt.

Vertraue einfach dem Ergebnis von Elster. Für mich scheint da alles sehr passend.

Um Kinderfreibetrag, oder Kindergeld brauchst Du Dich nicht zu kümmern, das Programm macht automatisch die Günstigerprüfung und wählt die richtige Variante.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Vielen Dank. Also ich hoffe dann das Beste. :-)

0

Wenn ich es gut verstehe, für mich wird den Grundfreibetrag ebenso gerechnet (also für ihn und für mich auch), obwohl ich nur EG bekommen habe. Somit müssen wir doch nicht so viel Steuern zahlen, und da er in Klasse 4 geblieben ist (wollten er eigentlich hohe Nachzahlungen vermeiden), hat "richtig" Steuer bezahlt.

0
@nyunyu

Wenn er die, eigentlich richtige, Steuerklasse 3 gehabt hätte, wäre der Lohnsteuerabzug für da Jahr nur 800,- Euro gewesen und ihr müsstet nun einige Hundert Euro nachzahlen.

So bekommt ihr eben etwas zurück.

0