Alarmanlagen von der Steuer absetzen?
Hallo! Ich habe heute mal eine Fragen von Seiten des Arbeitgebers. Ich soll nämlich für meinen Chef Angebote für Alarmanlagen einholen und da habe ich mich gefragt, ob Arbeitgeber soetwas von der Steuer absetzen können? Ich weiß wohl, dass man als Privatperson einen Teil absetzen kann für den Installateur, aber wie sieht es bei Arbeitgebern aus? Lieben Dank!
2 Antworten
Klar geht das, die Alarmanlage muss allerdings separat abgesetzt werden. Wenn sie zum Beispiel im Zuge der Herstellungskosten des Gebäudes installiert wird, geht das nicht über die Betriebsausgabe. Sie muss wirklich ausschließlich installiert worden sein, um die Betriebsräume und die Güter zu schützen.
Wenn du noch was suchst, würde ich eine Seite wie hier empfehlen die Alarmanlagen vergleicht und dir unverbindliche Angebote zuschickt. dann hast du eventuell weniger arbeitet und dein Chef kann sich raussuchen, was er möchte.
LG
oh danke!! das ist gut zu wissen und dann muss ich auch nicht auf einen Geldrahmen achten.
Betriebliche Alarmanlagen können natürlich in voller als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.
Der AG kann sich ggfs. sogar die darin enthaltene Umsatzsteuer direkt vom Finanzamt zurückholen, wenn man umsatzsteuerpflichtig ist.