Einlage aus Vermögensverwaltender GmbH rückführen?

1 Antwort

Auf die übliche Weise.

  1. Gesellschafterbeschluss
  2. KapSt-Anmeldung vorbereiten
  3. KapSt an Finanzamt überweisen und Beschluss an FA senden
  4. KapSt-Anmeldung an FA übermitteln
  5. Nettobetrag überweisen.

Also alles wie immer.