Fahrkosten und Verlustvortrag im duales Studium?
Hallo!
Ich habe vor kurzem mein duales Studium (Öffentlicher Dienst) abgeschlossen und würde gerne meine Steuererklärung rückwirkend nun fertigstellen. Dabei ergeben sich für mich noch mal ein paar Fragen:
- Ich habe einen eigenen Hausstand und bin täglich zur Fachhochschule gependelt (15km einfache Fahrt). Dürfte ich hier nun die einfache Fahrt angeben oder den Hin- und Rückweg? (Was nun bei mir explizit als erste Tätigkeitsstätte ausgewiesen ist, kann ich schlecht ausfindig machen.....)
Für meine Praxisphasen bekam ich immer die Reisekosten (Hin- und Rückweg sowie die Verpflegung)
- Wie sieht es da mit dem Verlustvortrag aus (2016) Einnahmen Oktober -Dezember, ich steige da irgendwie nicht so ganz durch, ob das überhaupt in Frage käme..
Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar!
2 Antworten
Naja es sind Umzugskosten angefallen und natürlich sämtliche Kosten für das Studium (Notebook etc......), darüber hinaus Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung die ich verbeamtet in voller Höhe selber zahle...
Besten Dank für die Antwort!
Was da heraus kommt, kann Dir nach den Angaben kein Mensch sagen. Ob es überhaupt einen Verlustvortrag geben kann, kann man auch nur wissen, wenn man wüsste, was Du vor Oktober 2016 gemacht hast.
In der Schulphase war das die erste Tätigkeitsstätte, also nur eine Strecke.
OK, dann kommt die Lohnsteuer, die Du in 2016 abgezogen bekommen hast, sowieso zurück, denn in 3 Monaten wirst Du keine 11.000,- Euro verdient haben.
Allerdings vermutlich auch nicht so hohe Kosten, dass Du einen Verlust gemacht hast.
Also 20176 abgeben, es gibt Geld.
2017, 2018, 2019 werden Deine Kosten wohl auch zu Erstattungen führen.
Naja es sind Umzugskosten angefallen und natürlich sämtliche Kosten für das Studium (Notebook etc......), darüber hinaus Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung die ich verbeamtet in voller Höhe selber zahle...
Besten Dank für die Antwort
Danke für die Antwort!
Vor dem Studium habe ich mein Abi gemacht