Steuerklasse 5 mit Teilzeitjob?

2 Antworten

Ob Du studierst oder nicht, ist bezüglich der Versteuerung egal.

Den Lohnsteuerabzug bei Lohnsteuerklasse 5 kannst Du mit einem Brutto-Netto-Rechner ermitteln.

Im Folgejahr ist dann allerdings eine Steuererklärung fällig.

Danke schön

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Ich versteh die Frage nicht.

Was ist das für ein Minijob? Wird der vom Arbeitgeber pauschal versteuert, oder mit Steuerklasse 5, oder wie?

Das Studium unterliegt nicht der Lohnsteuer, läuft also ohne Steuerklasse.

Das minijob ist versteuert.

Wenn ich dazu ein teilzeitjob anfangen werde wird es sowieso mit abzüge sein .

Die Frage ist wie hoch sind dann die abzüge für einen student mit der SK 5

Bei der steuerklasse 1 ist es so ,dass die Stunden weniger abzüge haben als die anderen arbeitsnehmer.

Ist es genauso der Fall bei der SK5

Danke schön

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@Lilialuna
Das minijob ist versteuert

Wie? Wenn der schon auf Steuerklasse 5 läuft, dann hätte ein zusätzlicher Job Steuerklasse 6. Sollte der zusätzliche Job höher bezahlt sein als der bisherige, dann sollte der neue Arbeitgeber das als Dein Hauptarbeitsverhältnis anmelden. Somit rutscht dann der erste Job automatisch in Steuerklasse 6.

Bei Steuerklasse 6 bist Du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

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@Steinemann

Mensch, hab gerade die Antwort von Andri123 gelesen. Ja, stimmt, auch bei Steuerklasse 5 besteht schon die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung.

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@Steinemann

Entschuldigung bei den minijob werden sowieso keine steuerabzüge entstanden.

Bei der Teilzeitjob bin dann mit der Steuerklasse5

Und da muss ich mal meine ID abgeben

Wie kann ich es dann rechnen als studen ,der steuerklasse 5 hat ?

Ich sehe bei der rechner Kategorie Azubi

Soll ich das eingeben?

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@Lilialuna

Was für einen komischen Rechner hast Du denn da gefunden?

Eine Ausnahme würde sich ja allenfalls bei einem Werkstudentenvertrag ergeben, aber dann auch nicht bezüglich der Steuer.

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@Andri123

Das Bruno App

Danke schön für die nette Antwort

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