Wohnung aus dem Ausland steuerlich absetzbar?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Zuerst einmal muss man die Einkünfte aus der Wohnung (auch wenn sie negativ sind) in Deutschland erklären.

Gem. Artikel 6 des DBA (Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung) sind die Einkünfte immer in dem Land zu erklären in dem das Grundstück (unbewegliches Vermögen) liegt.

Nach Artikel 23 Abs. 2 des DBA wird das ausländische Einkommen in Österreich nicht angerechnet.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
EnnoWarMal  10.03.2020, 08:52

Und wahrscheinlich fließt es in Österreich auch nicht in den Progressionsvorbehalt ein. Das hat der EuGH 2009 ja kassiert und gilt demzufolge wohl auch für Österreich.

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