Gebrauchte geringwertige Wirtschaftsgüter nachträglich in das Betriebsvermögen aufnehmen?

3 Antworten

Du müsstest die Sachen zu 100% in das Betriebsvermögen nehmen und abschreiben.

Für den Anteil der privaten Nutzung buchst Du eine fiktive Einnahme als "Privatanteil".

Also, falls Du Dich wirklich privat auf den Bürostuhl setzt.

"nicht gewerblich abgeschrieben"

Das ist jetzt die Rache, weil ihr euch diese beschissene Rechtschreibreform gefallen lassen habt. Was ist damit gemeint:

  1. Ich habe die nichtgewerblich abgeschrieben. (Frage: wie denn dann?)
  2. Ich habe die nicht ... abgeschrieben.
möchte diese gerne nachträglich in diesem Jahr sofort als geringwertige Wirtschaftsgüter zum Restwert zum Zeitpunkt der Einlage abschreiben.

Wenn damit gemeint ist, dass die in das Betriebsvermögen eingelegt werden sollen, so geht das so. (in dem Fall wäre oben 2. das Gemeinte).

Eine eventuell etwas dumme Frage, hast Du tatsächlich Deine Steuererklärungen für 2019 schon abgegeben?

Wenn nein, warum buchst Du die Sachen nicht einfach noch in 2019 nach?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
traf5 
Fragesteller
 28.02.2020, 01:23

Nein ich habe die Steuererklärung noch nicht abgegeben. Allerdings beziehe ich aktuell ALG1 von der Arbeitsagentur und habe im Februar einmalig höhere Einnahmen in meinem Nebengewerbe.

Mein Gewinn des Nebengewerbes muss ich monatlich an die Arbeitsagentur melden. Fällt der Gewinn höher aus, bekomme ich weniger ALG1 ausgezahlt. da der Gewinn des Nebengewebes dann angerechnet wird.

Deswegen macht es für mich Sinn Investitionen zu tätigen damit der Gewinn im Februar nicht so hoch anfällt.

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wfwbinder  28.02.2020, 07:14
@traf5

OK, ich kenne das Problem von Mandanten. Hoffentlich akzeptieren die die Einlage.

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