Zweifamilienhaus einer Erbgemeinschaft vermietet an Miterbe und einen Dritte?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur steuerlichen Behandlung bzgl. der Vermietung eines Zweifamilienhauses einer Erbengemeinschaft an einen Miterben und einen Dritten.

Es liegt folgende Situation vor:

Das Zweifamilienhaus war vor dem Erbe im gemeinsamen Besitz meiner Eltern (50% / 50%). Nachdem Versterben meiner Mutter haben nach gesetzlicher Erbfolge mein Bruder und ich jeweils 1/8 an der Immobilie geerbt, die anderen 1/4 gingen an meinen Vater. Schon bereits vor dem Erbfall bewohnte mein Bruder die Wohnung im Erdgeschoss zur Miete. Die Miete wurde nachdem Erbfall um seinen Anteil (1/8) gekürzt. Die Wohnung im OG stand aufgrund von Renovierungsarbeiten vor dem Erbfall leer, ist aber für das gesamte betreffende Steuerjahr jetzt vermietet gewesen.

Zur korrekten Versteuerung hatten wir uns an einen Steuerberater gewandt. Dieser erstellte für uns drei sowohl die Einkommenssteuererklärung wie auch die "Steuererklärung" der Erbengemeinschaft. Soweit so gut. Mir ist allerdings jetzt aufgefallen, dass mein Bruder (wohnt zur Miete im EG) nicht in der vom Steuerberater angefertigten Erbengemeinschaft auftaucht. Es wurden in der Anlage V auch keine Mieteinkünfte bei meinem Bruder angegeben. Stattdessen sind die Mieteinkünfte (EG+OG) zu (6/8) / (7/8) = 85,714% auf meinen Vater (ihm gehören 6/8 der Immobilie) und (1/8) / (7/8) = 14,285% auf mich aufgeschlüsselt.

Dass mein Bruder für seine eigene Miete keine Steuern bezahlen muss, hätte ich ja noch verstanden. Aber dass er - obwohl er mit 1/8 im Grundbucheintrag steht - an der Vermietung der oberen Wohnung keine Steuern zahlen muss, verstehe ich nicht. Es fand auch schon eine "Gewinnausschüttung" am Anfang des Jahres statt. Auf Nachfrage beim Steuerberater erhielt ich nur die Antwort, dass das so richtig sei. Er habe 5 Stunden damit verbracht diesen "besonderen Fall" zu bearbeiten. Daher meine Frage: Ist das so wirklich richtig? Wenn ja, dürfte mein Bruder dann überhaupt an den Mieteinkünften beteiligt werden?

Im Voraus schonmal vielen Dank für die Hilfe!

Erbengemeinschaft, Steuern
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung - voraussichtlicher Umsatz und Gewinn?

Hallo,

ich habe ein Nebengewerbe gegründet und ich habe mich für das Kleinunternehmerregelung entschieden.

Das Gewerbe habe ich gegründet, da ich regelmäßig Crowdtesting (Betatesten von Software) von zuhause aus auf einer amerikanischen Platform betreibe. Da ich noch Schüler bin und bei meinen Eltern wohne werde ich kaum die 9.408€ Einkommenssteuer überschreiten.

Ich fülle gerade das Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus, und habe einige Fragen bezüglich den voraussichtlichen Einkünften und Umsatz den ich dort eintragen muss.

1.) Ich habe mit Crowdtesting in Mai 2020 angefangen, und erst jetzt nachträglich ein Gewerbe angemeldet, ich habe dann natürlich auch das richtige Datum angegeben.

Soll ich in den Feldern „Voraussichtliche Einkünfte aus...“ und „Summe der Umsätze“ im Jahr der Betriebseröffnung die tatsächliche Umsätze/Gewinne angeben die ich erzielt habe seit Mai 2020 angeben (da ich da nicht schätzen muss) oder muss ich die Durschnittswerte nehmen und auf das ganze Jahr „ausweiten“, da ich auch sowas im Internet gelesen habe...?

2.) Im Feld voraussichtliche Umsätze ist es mir klar was ich eintragen soll - das ganze Geld was ich auf der Platform verdient habe (abhängig von der Antwort in der Frage 1, entweder die tatsächlichen Werte seit Mai oder die Durschnittswerte für das ganze Jahr). Nun ist es mir unklar wie ich den Gewinn berechnen und eintragen soll. Da es sich um eine Dienstleistung über Internet handelt, habe ich quasi gar keine Kosten in dem Sinne, außer Internet und Strom, die aber nicht auf mich laufen, und es schwierig sie zu berechnen (wenn ich es überhaupt darf, da ich es persönlich nicht zahle, wohne ja bei den Eltern...?).

Das einzige was ich eventuell vom Umsatz abziehen könnte wäre ein Handyvertrag und ein Tablet den ich als Abo-Modell habe und monatlich dafür bezahle, da ich unter anderem die beide Geräte nicht nur privat, aber auch zum Testen benutze, der Rest von Geräten ist schon gekauft.

Nun have ich überlegt ob ich einfach die gleichen Werte für Gewinn als auch für den Umsatz eintrage, oder soll doch lieber die Kosten für das Handyvertrag und Tablet aufs Jahr umrechnen und es dann vom Umsatz abziehen?

Können auf mich irgendwelche Konsequenzen zukommen wenn ich etwas relevantes NICHT von dem Umsatz abziehe oder eben sogar die gleichen Gewinn-Werte als Umsatz eintrage? Das könnte soweit ich es verstanden habe eigentlich nur mir Nachteile bringen können weil der Gewinn dann höher ausfällt, da die Steuern (nur?) vom Gewinn berechnet werden, aber ich komme sogar bei der Annahme vom gleichen Werte für den Umsatz und Gewinn sowieso insgesamt nicht über die 9.408€, weshalb es für mich eh keinen Unterschied machen würde.. Oder verstehe ich es falsch?

Viele Grüße

Finanzamt, Steuererklärung, Steuern, Fragebogen steuerliche Erfassung
Ein Gewerbe mit mehreren Steuernummern, wie handhabe ich die Umsatzsteuer und Buchführung?

Hallo Community,

Ich habe mich nach der Schule im November selbständig gemacht und dafür ein Gewerbe mit zwei Tätigkeiten eröffnet:

Hauptberuflich erstelle ich Webseiten, betreibe aber nebenbei noch einen gut laufenden Online-Shop. Ich habe mich bewusst für die Umsatzsteuerpflicht entschieden, weil ich A viel mit Geschäftskunden zutun habe und B weil ich Waren aus der EU importiere bzw. Beim Großhändler bestelle.

Ich musste dem Finanzamt genau erklären was ich mit dem Shop bezwecke, wie ich den finanziere und Infos über den Warenverkehr angeben. 

Die Bearbeitung meines Fragebogens hat jetzt über drei Monate gedauert und nun habe ich zwei Steuernummern für ein Gewerbe erhalten mit der Begründung, dass für zwei unterschiedliche Tätigkeiten separate EÜRs erstellt werden müssen, damit das Finanzamt einen besseren Überblick hat. Nochmal zum Verständnis: Es handelt sich um ein Gewerbe und ich muss auch kein zweites eröffnen (laut Amt) 

Das wäre alles halb so wild, wenn sich mir da nicht Frage eröffnen würden, die mein lieber Ansprechpartner beim Finanzamt auch nicht beantworten kann, ohne seinen Vorgesetzten eine Mail zuschreiben.

1/ Wie muss ich ab jetzt die Rechnungsnummern handhaben? Soll ich mit zwei Rechnungsnummerkreisen arbeiten? 

2/ Soll ich jetzt für beide separate Voranmeldungen abgeben? Da es sich um ein Gewerbe handelt muss ich doch eigentlich die Umsatzsteuern aus Tätigkeit A und B zusammenführen und als eine Voranmeldung übermitteln 

Bis jetzt liefen beide Tätigkeiten über ein gemeinsames Konto, am besten erstelle ich jetzt ein Unterkonto um von Anfang an klar zutrennen.

Hat jemand ein Tipp wie ich das buchhalterisch am besten löse? Aktuell arbeite ich mit Lexoffice. Meine Steuerberaterin ist übrigens auch überfragt und hat so eine Handhabung für zwei Tätigkeiten noch nie erlebt. Vorallem bei so geringen Umsätzen 

Bei den Webseiten handelt es sich lediglich um 4 Rechnungen, beim Online shop sind es schon mehr. Bis jetzt wurden sowieso noch keine Voranmeldungen übermittelt, weil es noch keine Steuernummer gab. 

Ich habe die Hoffnung, dass ich meine Voranmeldungen getrennt übermitteln kann (Das Finanzamt sieht ja das beide auf das selbe Gewerbe leiten) und einfach zwei unterschiedliche Rechnungsnummerkreise verwenden kann.

So könnte ich nämlich folgendes machen: Ich blende in lexoffice den Zahlungsverkehr für die webseiten aus und nutze den Account ab jetzt nur noch für den Shop. So habe ich dann in der Theorie eine richtige EÜR und kann monatlich die Voranmeldung für Steuernummer 1 machen.

Mit einem Unterkonto bei der Bank erstelle ich einen zweiten Lexoffice account für die Webseiten und kann hierfür auch eine EÜR und Voranmeldung für Steuernummer 2 einreichen.

Habt ihr damit schon Erfahrungen gemacht?

Liebe Grüße

Gewerbe, Steuern
Schweiz Auswandern mit mehreren GmbHs?

Hallo,

Ich bin Unternehmer aus Hamburg und möchte in einem Jahr in die Schweiz oder nach Liechtenstein auswandern.

Der Ist-Zustand: Ich bin Geschäftsführer von 3 operativen GmbHs und einer 1 vermögensverwaltenden Holding-GmbH. Alle mit Sitz in Hamburg, Deutschland.

Der Plan: Gerne würde ich als Privatmann auswandern und dabei die GmbHs, an denen ich beteiligt und deren Geschäftsführer ich bin, in die Schweiz "mitnehmen", sodass der statutarische und rechtliche Sitz der Firmen in die Schweiz verlegt wird.

Der Ideal-Zustand: Alle meine Geschäfte werden in die Schweiz verlagert. Ich wohne und arbeite in der Schweiz und habe mit Deutschland nichts mehr zu tun, außer dass ich meine Waren hier verkaufe und auf die Umsätze, nicht auf die Gewinne, regelkonform meine Steuern zahle.

Meine Fragen an Sie:

  • Wie kann ich das am besten umsetzen?
  • Welche Vorkehrungen muss ich bis dahin treffen?
  • Wie kann ich das beim Finanzamt/Handelsregister und Co. begründen, dass mein Vorhaben geschmeidig über die Bühne geht?

Sollte dies nicht möglich sein, nehme ich §6 AStG in Kauf und gehe als Privatmann in die Schweiz und gebe die Geschäftsführertätigkeit an einen Vertrauten ab, sodass die Geschäftsleitung weiter ihren Sitz in Hamburg hat, ich aber privat in der Schweiz lebe und zumindest meinen Lohn nicht in Deutschland versteuern muss. Ist das korrekt?

Eine Liquidation der GmbHs kommt auch infrage, ist aber aus meiner Sicht die Ultima Ratio.

Vielen Dank im Voraus.

Auswandern, GmbH, Schweiz, Steuern
Als Rentner in Deutschland abgemeldet und nach Thailand ausgewandert. Ist es rechtens, dass ich jetzt auf die Betriebsrente in D. Steuern zahlen soll?

Guten Tag!

Hier die wohl relevanten Hintergründe zu meiner Frage:

Vor über 10 Jahren bin ich, nach meiner Abmeldung aus Deutschland nach Thailand ausgewandert. Vorher habe ich mich beim Finanzamt Neubrandenburg noch als unbeschränkt steuerpflichtig registrieren lassen. Zwischen Deutschland und Thailand besteht ein s.g. Doppelbesteuerungsabkommen, wonach ich meine Steuern in Thailand bezahlen müsste. Bei mehrmaligen Nachfgragen hier wurde mir vom Amt immer gesagt, dass man sich diesbezüglich melden würde, wenn die Steuern fälig wären. Deshalb habe ich hier zwar eine Personenidentifikationsnummer aber noch keine Steuernummer bekommen.

Ich beziehe eine Altersrente von der gesetzl. Rentenversicherung und eine Betriebsrente (beides Deutschland). Jetzt verlangt die Auszahlungsstelle der Betriebsrente von mir eine Bescheinigung vom Finanzamt Thailand, das ich steuerlich bekannt und erfasst bin. Kriege ich aber hier aus o.g. Gründen erst mal nicht. Anderenfalls soll die Betriebsrente mit Steuerklasse 6 besteuert werden.

Meine erweiterte Frage dazu wäre also, ob die Betriebsrentenstelle in deutschland überhaupt berechtigt ist, eine solche Forderung zu stellen, da ich nach dem Doppelbesteuerungsabkommen nur in Thailand steuerpflichtig bin. Auf der Grundlage dieses Abkommens geht es meiner Meinung nach die Stelle in Deutschland nichts mehr an, wieviel Steuern ich hier bezahle. Oder liege ich da falsch?

Es wäre nett, eine kompetente Antwort unter Berücksichtigung der o.g. Angaben zu bekommen. Vielen Dank!

Ausland, Steuern
Steuern ausländischer Broker (Trading 212)?

Hallo zusammen, 

ich hätte folgende Frage, bzw. würde mich nach Recherche gerne nochmal zu folgenden Themen absichern: 

Ich habe einen ausländischen Broker (Trading 212) und besitze dort mehrere Aktien seit etwa einem Monat. Ich plane diese Aktien langfristig zu behalten und habe somit noch keine Aktie verkauft. Auch habe ich keine Dividenden im letzten Jahr, bzw. seit Kauf der Aktien (2020) erhalten und somit bisher sozusagen keinen Gewinn (0 Euro) erhalten. Nun weiß ich, dass ich durch meinen ausländischen Broker für die Steuern selbst zuständig bin.

Somit die Frage:

Ich muss in meiner Steuererklärung für 2020 die Anlage KAP noch nicht ausfüllen, da ich keinen Gewinn aus meinen Aktien erhalten habe, oder? Dies wäre erst 2021 fällig, wenn ich eine Aktie verkaufen oder Dividenden erhalten sollte. In meiner Recherche finde ich die Worte "Kursgewinn versteuern" immer unklar, da ich nicht weiß, ob das lediglich den Verkauf von Aktien mit daraus resultierenden Gewinn meint oder auch schon eine derzeitige Kurssteigerung.

Außerdem habe ich noch folgende Website gefunden, auf welcher "Kursgewinne werden freilich auch besteuert. Bis 2019 mussten Kursgewinne erst versteuert werden, wenn wir sie vereinnahmt hatten, also nach einem Verkauf. Seit 2019 werden Kursgewinne jedes Jahr pauschal besteuert. Sprich: Wenn die Aktie oder der ETF noch im Depot liegen." steht. (https://www.geldfrau.de/geldmanagement/freistellungsauftrag-spart-steuer-abgeltungsteuer/)

Schon einmal vielen Dank!

Aktien, Broker, Finanzamt, Steuererklärung, Steuern

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