Nachträgliche Änderungen der Grundstücksgrenze rechtens?

Hallo wir haben Ärger mit einem Grundstückskauf.

Zur Vorgeschichte. Es wurde ein sehr großes Grundstück in 6 kleine Teilgrundstücke aufgeteilt zum Bau von Einfamilienhäuser.

Eines davon haben wir erworben und mittlerweile für das Grundstück unsere Pläne erstellt und auch bereits eine Baugenehmigung erhalten.

Soweit sogut. Jetzt ist es so, dass das direkte Nachbarsgrundstück sehr schmal geraten ist und der aktuelle Besitzer (von dem wir auch gekauft haben) das Grundstück nicht verkauft bekommt. Daher möchte er nun, das wir 2,5 Meter von unserem Grundstück "abgeben" damit verkleinert sich natürlich dementsprechend unser Grundstück was allerdings zur Folge haben würde, dass wir die Bauverordnung des Landes BaWü nicht mehr einhalten bezüglich der Grenzbebauung.

Ich finde diesen Vorschlag absolut bei den Haaren herbeigezogen, da wir wie gesagt bereits eine Baugenehmigung erhalten haben und unsere Planung vollständig abgeschlossen ist.

Ich habe dem Verkäufer klar gemacht, dass wir uns auf solch einen Vorschlag nicht einlassen werden, da ansonsten unser Bauprojekt so nicht mehr realisierbar wäre.

Kennt sich jemand rechtlich aus, ob der Verkäufer trotz Genehmigter Baugenehmigung zu unseren Gunsten anhand der vorliegenden Vermessungen eingetragen im Katastaramt und eines notariellen Kaufvertrages mit eindeutigen Größen Angaben trotzdem naträglich Änderungen vornehmen kann.

Danke für eure Antworten.

Grundstück, Hausbau
Bilder vom Enkelkind auf ein Kissen gedruckt ist das strafbar?

Mein Sohn ist Vater einer kleinen Tochter. Beide sind getrennt. Er fährt wöchentlich zweimal hin. Bei den Besuchen schläft sie meist. Er hat die Vaterschaft, das geteilte Sorgerecht und das Umgangsrecht einklagen müssen.

Wenn er dort ist, darf er keine Bilder machen. Er darf seine Tochter nicht auf den Arm nehmen. Sie ist immer auf dem Arm der Mutter, weshalb er keine Fotos machen darf. Ich bin die Oma, durfte sie nach 3 Monaten 4 mal in Abständen besuchen. Letztmalig im Juni letzten Jahres. Nach meinem letzten Besuch, hat mich die Kindsmutter noch umarmt, danach wurden mir Besuche untersagt. Sie behauptet, ich hätte ihr das Kind vom Arm gerissen. Das ist Unsinn, sie hat mir die Kleine gegeben, als ich am Tisch saß. Ich bin völlig verblüfft, ich dachte immer, wir hätten ein gutes Verhältnis.

Aus unserer Familie hat außer mir noch Niemand die Kleine sehen dürfen. Umgang wird nur dem Vater gestattet und dabei schläft sie meist.

Ich habe bis zu ihrem 6. Monat 7 Bilder erhalten. Das letzte Bild habe ich meinem Sohn auf ein Kissen drucken lassen, es liegt auf seinem Bett. Er hat der Kindesmutter dies ganz stolz erzählt, worauf sie meinte, ich verletze die Persönlichkeitsrechte der Kleinen und sie könnte mich dafür anzeigen.

Jetzt ist die Kleine 15 Monate, Umgang immer noch nur Vater dort Zuhause, weil die Kleine alle zwei Stunden noch gestillt wird und nicht zu Fremden möchte.

Gestern hat mein Sohn seine Tochter heimlich fotografiert und mir zwei Bilder geschickt. Die habe ich auch der Uroma per WhatsApp geschickt. Darf ich das überhaupt? Es sind zwei ganz harmlose Bilder, einfach nur ein süßes Kind.

Ich mochte die Kindsmutter mal. Es trifft mich, dass ich meine Enkelin nicht sehen darf. Womöglich fremdelt sie mich mal total an. Ich habe immer mal wieder angefragt, ob sie mir einen Termin nennen kann, dass ich die Kleine besuche. Aber ich bekomme keine Antwort, wurde gesperrt und über den Sohn hat sie mir ausgerichtet, dass sie mich nicht mag und ich deshalb weg bleiben soll. Außerdem macht man keine Termine mit Babys.

Gibt es eine Möglichkeit, dass ich meine Enkelin sehen darf?

Mein Sohn meint, erst, wenn er sie mal mitnehmen darf. Jetzt werden Termine bei einer Erziehungsberatungsstelle gemacht, da wartet er aber schon Monate drauf. Nächsten Monat wäre es dann soweit, wenn die Mutter mitmacht.

Irgendwann dann dürfte er sie wohl auch mal mitnehmen.

Mein Sohn ist anständig, macht keinen Mist, arbeitet, zahlt Unterhalt. Er verdient aber nicht so viel, dass es für Unterhalt für die Mutter reicht, weshalb sie sauer ist. Wieso darf er die Kleine nicht mal für ein paar Stunden mitnehmen?

Es gibt da keine Hilfe vom Jugendamt. Die Richterin hat zwar angeordnet, dass er mit seiner Tochter eine Stunde auf den Spielplatz oder Spazieren darf, aber das klappt nicht, weil die Kleine schläft oder die Mutter das nicht möchte.

Er kann ihr ja nicht das Kind vom Arm nehmen und sagen, er will jetzt mit ihr spazieren.

Umgangsrecht
Jobcenter Aufforderung zur Mitwirkung?

Gute Tag, ich hab damals vom Jobcenter Anlagen bekommen, für mein damals noch ungeborenes Kind, die ich ausfüllen musste. Dort musste ich auch Sachen ausfüllen über den kindsvater was ich auch tat. Und sogar auf ein extra Brief geschrieben das wir bald zusammen ziehen wollen.

Jetzt wo mein Sohn vor 2 Monaten geboren war hatte ich wieder wegen Unterhalt etc. Sachen vom Jobcenter zugeschickt bekommen. Viel auch wieder über den kindsvater diesmal war ich aber so dumm und hab den kindsvater unbekannt angegeben also One night stand. in meiner Verzweiflung (dazu gleich mehr).

in diesen brief steht: sie erhalten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch, ohne vollständige Unterlagen kann nicht festgestellt werden, ob und inwieweit ein Anspruch auf Leistung für Sie und die mit Ihnen in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen besteht.

in Ihrem Schreiben vom 29.1.2023 gaben sie an. Sie würde mit dem Kindsvater ihres Kindes eine Beziehung führen und planen zusammen zu ziehen. Im Schreiben vom 30.5.2023 gaben sie an der Kindsvater wäre nicht nicht bekannt One Night Stand

ich bitte um Stellungnahme hierzu.

also wie muss ich das verstehen mit der bedarfsgemeinschaft lebenden Person denken die von Jobcenter ich lebe mit ihm zusammen? Oder wen meinen die damit?

so jetzt dazu das ich 2 mal eine unterschiedliche Aussage getätigt hatte.

ich war mit dem kindsvater immer getrennt und zusammen, ein ganzes Jahr lang über. während ich die ersten Zettel von Jobcenter ausgefüllt hatte, waren wir wirklich glücklich und ich war mir wirklich sicher, dass es dazu gekommen wäre, aber jetzt seit zweieinhalb Monaten ist so viel über die Person rausgekommen Doppelleben etc.es kam sogar bis zu einer Anzeige,da er mir immer wieder gedroht hatte und ich Angst hatte, ich habe mit seiner Frau Kontakt und sie hat mir dann eingeredet ich sollte ihn nirgendwo angeben (deswegen One Night stand)da ich ihn dann nie wieder loswerden würde. Was total dumm war es zu glauben, da er ja der Vater meines Sohnes ist er muss ja irgendwo auch Teil sein, bis mein Sohn groß ist. Aber ich war so verzweifelt und hab es einfach angegeben. Habe ich mich somit jetzt strafbar gemacht und egal was ich angebe mir wird doch so oder so nichts mehr geglaubt. Was schreibe ich denen jetzt am besten. Das mir nicht mein Geld gekürzt oder gestrichen wird?? Ich bin total verunsichert von allen Seiten wird mir was anderes gesagt und ich hab nur Angst das egal was ich sage mein Geld gestrichen wird. Was soll ich am besten machen?

jobcenter

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