Rollladen fehlt?
Ich bin in einen Neubau eines Mehrfamilienhauses eingezogen,laut original Bauzeichnung sollten Rolladen im Schlafzimmer als auch im Wohnzimmer sein,sind aber nicht. Ich habe mir nur eine Musterwohnung angesehen,die auch noch nicht fertig war. Das Schlafzimmerfenster ist zum Parkplatz ausgerichtet und die Helligkeit der Scheinwerfer lässt trotz Verdunkelungsvorhänge zuviel Licht in mein Schlafzimmer strahlen. Ebenso das Aussenlicht,welches bei allen Wohnungen zwischen Eingangstür und Schlafzimmer angebracht ist und durch einen Bewegungsmelder geregelt wird,lässt auch zuviel Licht ins Schlafzimmer scheinen.
Welche Rechte habe ich?
Mit freundlichen Grüßen
Anja von Rönn
4 Antworten
laut original Bauzeichnung sollten Rolladen im Schlafzimmer als auch im Wohnzimmer sein,sind aber nicht.
Wurden die denn (vertraglich) zugesichert, oder bis du (ggf. fälschlicherweise) davon ausgegangen, oder wurde das Vorhaben z.B. aus Kostengründen noch geändert? Hast du beim Vermieter mal nachgefragt?
Jetzt kommen natürlich die ganzen Wohnungen auf den Markt, die hätten verkauft werden sollen, die aber mangels Käufer vermietet werden. Dass da der Bauträger gespart hat was geht ist irgendwie logisch.
Bauzeichnungen sind für dich nicht bindend. Du kannst daran also keine Forderungen knüpfen. Ich vermute auch, dass bei Abschluss des Mietvertrages die Rollos nicht zum Thema gemacht wurden.
Das Fehlen eines nicht zugesicherten Bestandteils der Wohnung ist kein Grund für eine Mietminderung. Auch wenn es noch so lästig ist.
Als Mieter hast du das Recht zu kündigen. Wahrscheinlicher ist aber, dass du eine Lösung findest (Innenrollo).
"hey Vermieter, laut Zeichnung sollten hier Rolläden sein. Wann werden die montiert? " Was sagt der Vermieter denn?
Verdunkelungsvorhänge zuviel Licht in mein Schlafzimmer strahlen
Dann hast du schlechte Verdunkelungsvorhänge.