Zwei Mal unbeschränkt Steuerpflichtig?
Guten Tag,
Bin ich als türkischer Staatsbürger, der nach Deutschland ausgewandert ist, seinen neuen Wohnsitz in Deutschland (Beim Meldeamt) gemeldet hat und vergessen hat, seinen alten Wohnsitz in der Türkei (oder beim türkischen Konsulat) abzumelden, aber keine Verfügungsmacht mehr über die Wohnung seiner Eltern hat und diese nur noch für Urlaubszwecke (weniger als 1 Monat im Jahr) nutzt, immer noch steuerpflichtig in der Türkei, während ich in Deutschland arbeite?
- Aufenthalt in DE mehr als 6 Monate jedes Jahr. Arbeitserlaubnis in DE ist vorhanden.
Vielen Dank im Voraus!
2 Antworten
Artikel 15 des DBA (Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung) zwischen Deutschland und der Türkei ist Dein Freund.
Einkünfte als abhängig Beschäftigter werden (von weinigen Ausnahmen abgesehen, die bei Dir nicht zutreffen), immer dort besteuert wo sie erzielt werden, also in Deinem Fall Deutschland, auch wenn Du noch einen Wohnsitz in der Türkei hast.
Diese Regelungen mit 6 Monaten usw. sind Ersatztatbestände.
Wichtig ist:
2 Länder mit Wohnsitz = in beiden Ländern unbschränkt einkommensteueerpflichtig.
Damit nicht zweimal besteuert wird, dafür gibt es das DBA
Arbeitet man in einem der beiden Länder, dann besteuert das Land, wo Arbeitsplatz und einer der Wohnsitze sind.
Alles andere ist für Dich nicht wichtig.
Das heißt, ich muss in der Türkei mein Einkommen auch offenlegen?
Und das obwohl der Mittelpunkt der Lebensverhältnisse in Deutschland liegt?
Jetzt wird es langweilig.
Ich habe doch klar geschrieben, nur in Deutschland steuerpflichtig. Ich habe die Quelle dazu geschrieben.
Ende, nun fragen sie Andere.
Sorry, keine Ahnung wie das steuerrechtlich in der Türkei geregelt ist!
Vermutlich werden sich darüber hier die wenigsten auskennen.
Aber hier ist auch der eine oder andere Steuerberater im Forum, vielleicht können die ja was dazu sagen.
Liegt das daran, weil mein tatsächlicher Wohnsitz (gewöhnlicher Aufenthalt, mehr als 6 Monate) in Deutschland ist?
Ich erinnere mich nämlich gelesen zu haben, dass man in beiden Ländern steuern zahlen muss sobald man im Ausland mehr als 6 Monate arbeitet und der Wohnsitz im anderen Land behalten wird.
Bisschen kompliziert…
Ich hoffe, Sie können mich diesbezüglich aufklären