Kann man mehr als 520€ im Monat verdienen beim Minijob wenn es im Jahr unter dem Freibetrag 10908€ bleibt?

1 Antwort

Bis 1300 € fallen bei Steuerklasse 1 keine Lohnsteuern an. aber Sozialabgaben.

bis 520 zahlt man keine Abgaben auf den Lohn, der AG zahlt eine Pauschale. 2x im Jahr kann man die 520 € überschreiten, wenn man dennoch unter den 10908 € Jahreseinkommen bleibt.

Wenn die Eltern Bürgergeld erhalten und mann mit ihnen unter einem Dach lebt und unter 21 ohne abgeschlossene Ausbildung ist, dann sind die Gelder natürlich aufs Bürgergeld anrechenbar.

Benutzer636883 
Fragesteller
 25.06.2023, 16:59

1. Kann man sich die Sozialabgaben zurückholen?

2. Könnte ich also in 2 Schulferien unendlich arbeit bis 10908€ zusammen sind mit den Zeiten wo keine Ferien waren?

3. Hat man nicht einen Freibetrag von 520€ im Monat beim Bürgergeld und in den Ferien kann man unbegrenzt verdienen?

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Eifelia  25.06.2023, 17:32
@Benutzer636883

1. Nein

2. Du könntest sogar mehr verdienen: die 10.908 € beziehen sich auf das zu versteuernde Einkomnen, nicht auf den Bruttolohn (da wird noch was abgezogen), und für den 520-€-Job zahlt der Arbeitgeber pauschale Lohnsteuer, den musst Du gar nicht angeben in der Einkommensteuererklärung.

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Eifelia  25.06.2023, 17:35
@Eifelia

3.Ab dem 01.07. und für unter 25jährige stimmt das mit der Anrechnungsfreiheit, das mit den Ferien wäre mir neu, aber ich bin kein Bürgergeldexperte.

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Andri123  25.06.2023, 18:01
@Eifelia

Ich denke, Minjob und kurzfristige Beschäftigung für den Ferienjob schliessen sich nicht aus, sodass keine Sozialversicherungspflicht besteht. Und abgeführte Lohnsteuer gibt es dann im Folgejahr zurück mit der Steuererklärung.

Zur Anrechnung hat sich einiges verbessert.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwil0fGI497_AhUg8LsIHaq8DfkQFnoECA4QAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.buerger-geld.org%2Fschuelerjob-ferienjob-freibetrag%2F&usg=AOvVaw3Gma0KB8cN0ycL5HLN0lUP&opi=89978449

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