Stromanbieter kündigen - greift Sonderkündigungsrecht?

2 Antworten

Ergänzend stellt sich mir noch die Frage: hat dann Dein Bruder die ganzen Zeit noch Strom weiterbezahlt? Das müsste ihm doch eigentlich aufgefallen sein? Wann ist er denn selbst ausgezogen aus der Wohnung?

Ansonsten muss Dein Bruder das schnellstmöglich nachholen und seinen Auszug dem Versorger mit Angabe des Zählerstandes mitteilen, damit der Vertrag abgerechnet werden kann und die neue Mieterin starten kann. Sie hat ja dann entsprechend erstmal über den Vertrag Deines Bruders Strom bezogen. Demnach müsste er sich mit ihr noch einigen, wie ihr Verbrauch seit Einzug abzurechnen ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Was dein Bruder da erzählt hat, war nicht richtig.

Du meldest einfach den Auszug und damit ist der Vertrag beendet, solltest du keinen Umzug melden und sagen, du willst an der neuen Anschrift auch Strom beziehen.