Vater verstorben, Wohnung angefangen zu räumen und anschließend Erbe ausschlagen?

2 Antworten

Diese Frage stellt sich nicht!

Eine Wohnung aufzulösen und zu kündigen gehört zu den zulässigen Fürsorgemaßnahmen.

"Reine Fürsorgemaßnahmen wie der Antrag auf Testamentseröffnung oder Nachlassverwaltung lassen dagegen nicht auf einen Annahmewillen schließen. Ebenso wenig führen die Auflösung der Wohnung, Verfügungen über einzelne Nachlassgegenstände oder die Übernahme der Beerdigungskosten zwingend zu einer Annahme."

https://www.janolaw.de/erbrecht/erbschaft/ratgeber/ausschlagung-erbschein/wohnungaufloesung.html

Martin1809 
Fragesteller
 25.06.2023, 13:26

Danke für die rasche Antwort... Wie gesagt, ich habe erst angefangen...

Darf ich demnach alles, was sich sonst in der Wohnung ist, entsorgen? Da ist definitiv nichts von Wert und es handelt sich um den reinsten Müllhaufen... Möbel sind alt und kaputt... Elektrosachen wie Fernseher und Waschmaschine irgendwann vor Jahren gebraucht gekauft....

Möchte einfach dieser Scham entgehen, wenn nach dem Ausschlagen des Erbes jemand anderes diese Arbeiten übernehmen muss....

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Alarm67  25.06.2023, 14:08
@Martin1809

Darfst Du, ja!

Aber ich empfehle dir, dass Du nach Möglichkeit einen Zeugen dabei hast oder mindestens alles fotografierst und dokumentierst.

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Wohnung ausräumen und Erbe ausschlagen (6 Wochen Zeit).

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – eigene Erfahrung