Bekleidungsgeld nach großer Gewichtsabnahme?

2 Antworten

Normalerweise wird Bekleidung nicht separat bezahlt weil die im Regelsatz enthalten ist.

Das aber ist ein Fall in dem Sonderbedarf geltend gemacht werden kann.

Die Höhe des in diesem Fall bestehenden Sonderbedarfs steht im Ermessen des Sozialamts. Die für Dein zuständiges Sozialamt geltenden Richtlinien kennen wir leider nicht.

Ja unter diesen Voraussetzungen kannst Du einmalig zusätzlich Bekleidungsgeld beantragen - "spätestens" eine ärztliche Bestätigung sollte diesen Antrag auf Sonderbedarf unterstützen.