Umsatzdteuer Befreiung?

2 Antworten

Du kannst Dich nicht von der Umsatzsteuer befreien lassen, sondern die Frage ist, ob die Umsätze die Du erzielst, von der Umsatzsteuer befreit sind.

Bei Dir kann § 4 Nr. 25 UStG zutreffen.

Die falsche Angabe im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung sind kein Problem.

Wenn Du zur Abgabe der Umsatzsteeurvoranmeldungen verpflichtet bist, trägst Du die Umsätze einfach nur richtig ein und fertig.

Die Umsätze gem. § 4 Nr. 25 sidn Ausschlussumsätze, also kein Vorsteuerabzug. Und natürlich darfst Du keine Umsatzsteur an Deinen Kunden berechnen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
Tanja140 
Fragesteller
 25.06.2023, 09:13

Vielen Dank ich habe schon die ganze Nacht nicht geschlafen denke werde mir einen Steuerberater nehmen das ich alles richtig mache

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Tanja140 
Fragesteller
 25.06.2023, 10:01

Muss ich die Umsatzsteuer Voranmeldung von letzten Jahr nachholen oder jetzt von Quartel april- Mai steht da nicht auf den schreiben

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wfwbinder  25.06.2023, 10:05
@Tanja140

Was steht denn nun eigentlich im Schreiben?

"Aufruf zur steuerlichen Voranmeldung"

Steht da bestimmt nciht.

Da steht vielleicht "geben Sie in Zukunft monatlich die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich ab.

Oder schreibe bitte kurz die Formulierung hier rein, oder ergänze bitte Deine Frage, Du kannst den Text jederzeit ändern.

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Tanja140 
Fragesteller
 25.06.2023, 10:10
@wfwbinder

Da steht in Zukunft weil die mich als Kleinunternehmen eingestuft haben und ich 1000 Euro mehr habe als ich darf also die Grenze ist ja 22000. Ich werde auf jeden Fall bei Mitte 25550 bleiben und überschreite nicht 50.000 habe das Schreiben jetzt nicht zur Hand leider

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Tanja140 
Fragesteller
 25.06.2023, 10:16
@Tanja140

Und da ich die Grenze überschritten habe bin ich ab 2022 zur Umsatz Voranmeldung verflichtet

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Eifelia  25.06.2023, 10:33
@Tanja140

2022 ist nicht "in Zukunft". Meistens kann man für das abgelaufene Jahr einfach die Jahreserklärung abgeben und für das laufende, da Du erst ab dem 2. Quartal (Apr - Jun.) aufgefordert wurdest, fristgerecht die Voranmeldungen. Die Frist für das 2. Quartal endet am 10.07. Du kannst einen Antrag auf Dauerfristverlängerung abgeben, dann endet sie am 10.08.

ABER das alles ist doch, WENN Deine Tätigkeit zu den umsatzsteuerfreien Tätigkeiten gehört, gar nicht notwendig, das muss zuerst geklärt werden. ES SEI DENN, Du hättest Umsatzsteuer in Deinen Rechnungen ausgewiesen - eine der Fragen, die Du leider nicht beantwortest. Wenn Du das gemacht hast, dann schukdest Du die Umsatzsteuer auch.

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Tanja140 
Fragesteller
 25.06.2023, 10:35
@Eifelia

Ich habe keine Umsatzsteuer in meinen Rechnungen ausgewiesen und keine Umsätze gemacht

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wfwbinder  25.06.2023, 10:39
@Tanja140

Gut, nun wird es verständlich.

Also bisher warst Du kleinunternehmerin.

Nun bist Du Regelbesteuerin und damit beginnt die Sache neu, ist aber völlig unproblematisch, denn nach der Fragestellung gingen wir davon aus, dass bisher davon ausgegangen wäre, dass es sich bei Dir um umsatzstuerpflihtige Umsätze handelt udn Du das auch im Fragebogen angegeben hättest.

Also, so wie ich geschrieben habe, gebe Umsatzsteuervoranmeldungen ab und trägst Deine Umsätze in Zeile 30, Kennziffer 48 "umsatzsteuerfreie Umsätze gem. § 4 Nr. 8 - 29 ein.

Thema durch.

Komplette Angaben führen zu brauchbaren Antworten.

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Eifelia  25.06.2023, 10:39
@Tanja140

Danke. Dann also erst klären, ob die Umsätze unter den von wfwbinder genannten § 4 Nr. 25 UStG fallen bzw diese so, wie von ihm gerade geschrieben, anmelden.

(Und selbstverständlich hast Du Umsätze erzielt. Die Honorare, die Du in Rechnung stellst, SIND Deine Umsätze.)

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Tanja140 
Fragesteller
 25.06.2023, 11:09
@Eifelia

Ja ich arbeite bei einer Stiftung die in der Jugenothilfe tätig ich werde das auch nochmal schriftlich den Finanzamt mitteilen vielen Dank

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wfwbinder  25.06.2023, 11:17
@Tanja140
a ich arbeite bei einer Stiftung die in der Jugenothilfe tätig ich werde das auch nochmal schriftlich den Finanzamt mitteilen vielen Dank

Die möchten von Dir keinen Brief in dem Du schreibst, dass Deine Umsätze unter § 4 Nr. 25 fallen.

Die wollen von Dir eine Umsatzsteuervoranmeldung in der Du Deine umsätze in die Zeile einträgst die ich Dir genannt habe.

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Tanja140 
Fragesteller
 25.06.2023, 11:24
@wfwbinder

Eine Frage habe ich noch vielleicht wissen Sie das auch, hab bis letzten Monat unter Rechnung geschrieben befreit nach Paragraph 19, Kleinunternehmen dann schreibe ich jetzt befreit nach Paragraph 4 Nr 25 befreit richtig

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wfwbinder  25.06.2023, 11:26
@Tanja140

Mache es so, dann ist es komplett. Aber die Rechnungen seit Januar musst Du nicht ändern.

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Wenn die Tätigkeit unter eine der Befreiungsvorschriften¹ fällt, dann gibt man dies im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an - was hast Du denn dort bei den Angaben zur Umsatzsteuer eingetragen?

Du kannst aber einfach beim Finanzamt anrufen.

¹ https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/schwarzwidmannradeisen-ustg-4-nr25-jugendhilfe-5-einzelfaelle_idesk_PI20354_HI7565991.html

Tanja140 
Fragesteller
 25.06.2023, 08:59

Das habe ich wohl verkehrt ausgefüllt, leider kann man das noch korrigieren

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Tanja140 
Fragesteller
 25.06.2023, 09:02

Bin 2021 angefangen und habe die Steuererklärung alleine gemacht habe gestern das Schreiben bekommen das ich zur steuerlichen Voranmeldung aufgerufen werde

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Eifelia  25.06.2023, 09:04
@Tanja140

Aha. Das beantwortet meine Frage allerdings nicht.

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Tanja140 
Fragesteller
 25.06.2023, 09:08
@Eifelia

Ich habe einzelunternehmen ausgefüllt weil ich dachte das ich es bin

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wfwbinder  25.06.2023, 09:20
@Tanja140

Du bist ja auch Einzelunternehmerin. Es geht nur um die Einordnung der Umsätze.

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Eifelia  25.06.2023, 09:21
@Tanja140

Tanja140, ich fragte nach den Angaben zur Umsatzsteuer. Dass Du als Honorarkraft eher keine Personengesellschaft bist, ist schon klar.

Das Schreiben mit dem "Aufruf zur steuerlichen Voranmeldung" - was genau steht da drin? Was hast Du für 2021 und 2022 abgegeben - auch eine Umsatzsteuererklärung? Hast Du in Deinen Rechnungen Umsatzsteuer ausgewiesen? (Hast Du keinen Existenzgründerkurs besucht, bevor Du Dich selbständig gemacht hast?)

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Tanja140 
Fragesteller
 25.06.2023, 09:44
@Eifelia

Umsatzsteuer habe ich 2021 nicht angeben und 2022 die Steuererklärung habe ich noch nicht gemacht und um in meiner Rechnung werden keine Umsätze verlangt, Kurs ein habe vorher schon dort gearbeitet in Angestellten Verhältnis und wir haben den Träger gewechselt und der beschäftigt nur Honorarkräfte

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Eifelia  25.06.2023, 09:48
@Tanja140

Da Du meine Frage nicht beantwortest und da Aussagen wie "in meiner Rechnung werden keine Umsätze verlangt" leider recht deutlich zeigen, dass Dir das Grundwissen für eine selbständige Tätigkeit komplett fehlt, ist die Idee mit dem Steuerberater wohl die einzig richtige. Richte Dich aber darauf ein, dass es schwierig wird, einen zu finden - sehr viele haben einen Aufnahmestopp.

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wfwbinder  25.06.2023, 10:40
@Eifelia

Die Sache hat sich geklärt. Siehe meinen letzen Kommentar zu meiner Antwort. Sie war vorher kleinunternehmerin und hat die Grenze überschritten (selbst ncith kontrolliert). Nun Regelbesteuerung udn steuerfreie Umsätze. Alles völlig unproblematisch, außer die verwirrende Fragestellung.

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