Kann mich meine Freundin aus Ihrem 2 Familienhaus werfen, ohne Kündigungsfrist (kein Mietvertrag)(aber monatliche Zahlung der Nebenkosten meinerseits)?

Hi ich war fast 10Jahre mit meiner Freundin zusammen.Seit Anfang des Jahres sind wir nicht mehr zusammen!

Es war uns beiden klar das ich dieses Jahr ausziehen werde.Und solange versuchen wir uns gegenseitig den rücken freizuhalten!

Um im guten getrennte Wege zu gehen!

Ich übernehme unseren Sohn fast Täglich und sie kann dafür weggehen und zum Sport und andersrum!

Es gibt keine Mietvertrag!

Ich wohne unten in der Wohnung das Hauses!

Ich zahle jeden Monat 500€ und deklariere es als Nebenkosten(seit Jahren)

Die 500€ sind aber eher fast Kaltmiete plus Anteilig Nebenkosten! (Wenn man es realistisch sieht!)

Letzte Woche hat meiner Freundin ein Kündigungsschreiben aufgesetzt, in dem steht ,das ich bis Ende September ausgezogen sein muss!

Gestern also, nur wenige Tage später sagt sie, ich muss heute bzw dieses WE raus!

Sie kann nicht mehr und sie belastet die ganze Sache zu sehr.

Ich meinte das sie sich doch an das Gesetz halten muss!

Wie ist die Rechtslage?

Sie meint ich kann übergangsweise im gleichen Ort ,solange wie ich noch keine Mietwohnung gefunden habe ,in eine Ferienwohnung ziehen.

Sie würde sogar die Hälfte der Kosten kurzfristig übernehmen!

Ich bin völlig überrumpelt und brauche...erstmal einige Infos...!

Könnt ihr mir mit eurem wissen helfen

Danke im vorraus!

Mietrecht, Lebensgemeinschaft
Umlaufbeschluss ablehnen?

Hallo,

wir sind eine 4er Eigentümergemeinschaft .

Wir befinden uns aktuell in der Selbstverwaltung, da wir einen Querulanten haben, der bereits 3 Verwaltungen zum Aufgeben mehr oder weniger gezwungen hat. Unterstellungen wie Gelderveruntreuung und Misswirtschaftung (haltlose Anschuldigungen, die auch widerlegt sind ) wurden durch ihn angezeigt und die Kriminalpolizei eingeschaltet. Da wir keine Hausverwaltung finden und zudem keine es ihm Recht machen kann, verwaltet der Haupteigentuemer mit aktuell 4 Wohneinheiten unsere kleine WEG mit 8 Wohneinheiten.

Es steht nun ein Beschluss für für eine Balkongelaender seiner Wohnung an, das rund 7000€ kosten soll. Das alte Geländer wurde vor 2 Jahren beim Abriss einer Scheune durch den Nachbarn beschädigt und abmontiert. Zu diesem Zeitpunkt waren wir anderen noch keine Eigentümer.

Wir sind uns einig, dass das Geländer angeschafft werden muss und auch zeitnah. Allerdings haben 3 Eigentümer bereits in den vergangenen Monaten eine Sondereinlage mit 600€ pro Wohneinheit geleistet. Diese wurde von unserer damaligen HV erbeten, da da Konto ausgereizt war , dringend Heizöl gekauft werden musste. Es gibt dazu auch keinen Beschluss . Alle haben dies Sondereinlage spontan und unkonventionell einbezahlt, nur der Haupteigentuemer mit seinen 4 Wgh. nicht. Begründung unnötig und es gibt keinen Umlaufbeschluss, den hätte er so oder so abgelehnt. :(

Wir Eigentümer fordern nun, dass er seine Sondereinlage von 4x600€ einzahlt , damit alle das gleich eingezahlt haben, um es für die Bezahlung des Geländers einzusetzen. Er möchte allerdings nichts davon wissen, das Geld auch an uns nicht wieder auszahlen, sondern stattdessen eine neue Sondereinlage festsetzen mit 800€ pro Whg.

Der Umlaufbeschluss wurde an uns versendet mit Zustimmung oder alternativ Ablehnung. Er hat zudem den Vermerk geschrieben(WhatsApp), dass er dann bei einem Unfall (Absturz) aus der Haftung ist.

Ich würde jetzt gerne wissen, wie das mit der Haftung für uns ist und wie wir am Besten damit umgehen sollen!!!

Herzlichen dank für Ihre Unterstützung….

Chistina Speer

Recht, WEG, Ablehnung
Tochter der Nachbarin parkt ohne zu fragen ständig auf meinem Grundstück- was tun?

Hallo, seit über 30 Jahren wohne ich neben meinen Nachbarn, mit denen ich mich sehr gut verstehe. Vor einigen Jahren haben wir zeitgleich unsere Einfahrt pflastern lassen und auf einen Zaun o.ä. zwischen unseren Grundstücken verzichtet, da diese eh nicht sehr groß sind und ein Zaun störend wäre. Zusätzlich habe ich noch ein Carport an mein Haus anbauen lassen.
Bisher hatte mein Nachbar nur ein Fahrzeug. Nun aber zog die jüngste Stieftochter wieder nach Hause zurück und mit ihr der fahrbare Untersatz.

Da ich mein Carport zeitweise in den letzten Monaten manchmal gar nicht nutzte, die Straße vor unserem Haus vor kurzem Kanalisation erhielt und auch neu geteert wurde, fragte mich mein Nachbar, ob seine Stieftochter ihr Auto daher (vorübergehend) unter mein Carport stellen dürfe, wenn ich nicht da wäre, da sie es aufgrund der Bauarbeiten nicht auf die Straße vor dem Haus abstellen konnte.

Ich hatte nichts dagegen und erlaubte es in diesem Falle.

Nun ist die Straße aber fertig, mein Pkw steht jetzt auch ständig unter meinem Carport und dahinter ist noch Platz für ein weiteres Fahrzeug. Nun stellt sich aber die Tochter weiterhin hinter meinem Carport auf mein Grundstück, damit ihr Stiefvater die Einfahrt zur Garage mit seinem eigenen PKW nutzen kann und nicht ständig rangiert werden muss.

Ich mag die Tochter eigentlich, und sie ist ja auch nett. Aber es missfällt mir dennoch, dass sie jetzt einfach ohne nochmals gefragt zu haben, ihr Fahrzeug weiterhin auf meinem Grundstück schon gewohnheitsmäßig parkt.

Ich möchte natürlich mit meinen langjährigen Nachbarn deswegen keinen Nachbarschafts Streit vom Zaun brechen. Aber wie sage ich es der Tochter, dass ich nicht möchte, dass sie ihr Fahrzeug ständig auf meinem Grundstück abstellt?

Es gib ja eventuell noch die Möglichkeit, dass sie dieses auf der anderen Straßenseite auf einen der neu geschaffenen, wenn auch sehr wenigen Parkplätze stellen könnte, falls noch einer frei wäre. Aber dafür bräuchte sie einen Parkausweis, der halt etwas kostet.

Alternativ wäre ich eventuell auch bereit, ihr meinen Parkplatz ebenfalls entgeltlich zu vermieten. Schließlich hat mich die ganze Einfahrt inklusive Carport mehrere tausend Euro gekostet.

Aber kann ich das alles so sagen, ohne bei meinen Nachbarn ins Fettnäpfchen zu treten? Ich habe keine Lust, wegen so etwas das bisher gute nachbarschaftliche Verhältnis infrage zu stellen. Aber ich will mir das auch nicht ständig anschauen müssen, dass auf meinem Grundstück einfach so selbstverständlich geparkt wird.

Vermutlich werde ich wohl um ein klärendes Gespräch nicht drum herum kommen.
Oder hat noch jemand eine Idee, wie man das Problem aus der Welt schaffen könnte? Vielen Dank vorab für eure Meinungen und Ratschläge!

Nachbarn
Haftbefehl, Flucht?

Hallo ich hätte da eine Frage :)

nennen wir ihn Max.

Max ist sehr oft schwarzgefahren und hat aufgrund von finanzieller misslage das Geld nicht bezahlen können. Deswegen wurde er über ein Jahr lang unwissend per Haftbefehl gesucht. Nicht verwunderlich also , dass er schließlich bei einer einfachen Personenkontrolle festgenommen wird. Max kommt erst in den geschlossenen Knast und ca. 1 Monat später in den offenen Vollzug. dort hat Max auch die Möglichkeit außerhalb des Vollzugs „arbeiten“ zu gehen. Da Max jedoch seine Frau,sein Kind und die Freiheit so sehr vermisst,flieht er eines Tages aus dem offenen Vollzug in die Arme seiner Frau. Max weiß,dass das reine Fliehen an sich keine Straftat ist. Dennoch plagen ihn jetzt sein Gewissen und das Leben im Risiko..

er hat folgende Gedanken:

  1. wenn ich mich nicht stelle und 6 Jahre lang nicht auf dem Radar der Polizei auftauche.. muss ich dann immernoch ins Gefängnis? Oder ist es dann „verjährt“? Heißt es wenn ich nach 6 Jahren der Polizei begegne und sie mich kontrollieren.. dass sie mich dann nicht mitnehmen werden? Oder doch? Und wie intensiv suchen sie nach mir? Begrenzt es sich auf allgemeine perosnenkontrollen falls ich ihnen auf der Straße auffallen sollte ? Oder Kameras am Bahnhof ? oder suchen die schon intensiver und jeder zweite Polizeiwagen hat ein Foto und und eine Beschreibung von mir und könnte mich demnach mitnehmen sobald er mir irgendwo begegnen sollte….
  2. was ist wenn ich ins Ausland will? Kontrolliert einen die Polizei am Flughafen ? wenn ja,wie? Und wenn ich es schaffe… was ist wenn ich im Ausland in eine allgemeine Personenkontrolle gerate und sie meinen Ausweis prüfen ? Sehen die dann dass ich einen deutschen Haftbefehl habe oder lassen die mich wieder in Ruhe ?

Wie sie sehen hat Max viele Fragen

er würde sich sehr über eine Informativ hilfreiche Antwort freuen.

Mit freundlichem Gruß,

M

haftbefehl, Polizei, verjährung, Gefängnis, Knast, Strafe
Wohngeld als dauernd getrennt lebendes Ehepaar?

Ehegatten x und y leben (schriftlich erklärt) dauernd getrennt (Trennungsjahr) mit Kindern z in der gemeinsamen ehelichen Wohnung.

Für diese wurde vor Trennung Wohngeld bezogen. Nun wurde Verlängerung beantragt und bewilligt.

Soweit ich das verstehe sieht das WoGG vor, das ein Haushaltsmitglied NICHT dauernd getrennter Partner ist bzw. ein gemeinsames Zusammenleben bestehen muss welches fürsorglich und gemeinsam wirtschaftet. Dies widerspricht dem Konzept Trennungsjahr doch absolut während dem man nicht gemeinsam wirtschaften darf, etc.!?

Die Fragen sind nun

1) Wer der Ehegatten hat Anspruch auf Wohngeld?

2) Darf Einkommen des getrennt lebenden Ehegatten mit in die Berechnung fließen?

3) Wenn ja, gilt dann der andere nicht automatisch als Haushaltsmitglied und dementsprechend als Empfänger?

4) Nehmen wir an x ist bspw. Rentner (oder ähnliches - jedenfalls NICHT vom Wohngeldbezug ausgeschlossen!) und y berufstätig und erhält bspw. Kindergeld und ist demnach der privilegiertere Part. Zudem bezieht y das Wohngeld. Wenn die Miete (fiktiv!) 2000 EUR warm betragen würde und gemäß Mietrecht jeder Hauptmieter die Hälfte zahlen müsste, ist es dann legitim als Besserverdienender das Wohngeld zu beziehen und somit nur knapp 1/4 der Miete zahlen zu müssen wohingegen x die Hälfte der Miete zahlen muss was ca. 3/4 des Einkommens wären?

Vielen Dank für jeden der sich mit solch einem komplexen Fall befassen möchte.

Einkommen, scheidung, Trennung, Wohngeld, Bedarfsgemeinschaft, Trennungsjahr
Freundin des Mitbewohners wollte die Tür eintreten?

Ich will mich kurz fassen, da es erst heute passiert ist. Wir haben zu dritt in unserer Wohnung Co-Existiert aus finanziellen Gründen. Ich bin die Freundin einer der Mitbewohner, ich nenne ihn mal Mitbewohner D. Heute hatte ich meinen freien Tag, war in Mitbewohner D’s Zimmer auf dem Bett und habe Videos geguckt, dann kam die Freundin vom anderen Mitbewohner M.

Ich hatte mich bei Mitbewohner D erkundigt und habe nachgefragt warum Sie denn so oft da ist, weil wir alle schon vor dem Einzug in unsere Wohnung besprochen hatten, dass es bei uns 3 bleiben wird. Darauf hatte es nur wenige Minuten gedauert, ballert die Freundin von Mitbewohner M a die Tür. Gott sei dank, hatte ich abgesperrt (ich bin durch PTSD paranoid und vorsichtig wenn fremde da sind).

Sie ballerte gegen die Tür, hätte die Tür beinahe eingetreten und ich habe auch Videos davon gemacht. Ich hatte Panik und habe direkt meinen Freund angerufen (Mitbewohner D), dass er kommen soll. Sie hatte gesagt, dass sie nur reden will, aber mit der Aggression die die Tür beinahe nicht mitgemacht hat, war ich auch kurz davor die Polizei zu rufen.
Mitbewohner M hat mit dem Terror auch mit geleistet und gegen die Wand geballert.

Nach einer Weile ließ es nach, dann kam auch schon mein Freund, hat die Situation deeskaliert, dass sie beide die Wohnung verlassen sollen, bevor er die Polizei ruft.

Kurz waren beide weg, dann haben sich die zusammengesetzt und geredet, ohne mich. Ich hatte mich eingesperrt weil durch den Terror wollte ich nicht in 50m Reichweite von der Furie sein.

Meine Frage lautet nun, kann ich rechtlich irgendwas gegen diese Frau unternehmen? Video Beweise habe ich ja, das schlimmste daran ist auch, dass Mitbewohner M von meinem PTSD weiß und was so eine Aktion mit mir macht.

Von der Furie kam nur eine lachende Entschuldigung. Nicht ernst zu nehmen.
Ich brauche euren Input.

Polizei, Rechte
Gewerbesteuer bei Ausschüttung in Holding GmbH?

Hallo liebe Community,

wieder bin ich auf eine hilfreiche Antwort angewiesen und erhoffe mir folgenden Gedankengang beantwortet zu bekommen:

Eine Muttergesellschaft GmbH hält 100% der Anteile an einer Tochtergesellschaft GmbH.

Die Tochtergesellschaft ist operativ in der medizinischen Dienstleistungsbranche tätig und im Allgemeinen von der Gewerbesteuer befreit.

Welche Steuern fallen bei der Ausschüttung des Gewinns an die Muttergesellschaft an bzw. wie sehen diese im Detail aus?

Meines Erachtens führt zunächst die Tochtergesellschaft auf der eigenen Ebene die Körperschaftssteuer + den Soli-Zuschlag ab. Übrig bleibt der Gewinn nach Steuern. Bei der Ausschüttung an die Muttergesellschaft sollten die Gewinne im Normalfall zu 95% steuerfrei sein. Die restlichen 5% werden mit der üblichen Höhe der Gewerbe- und Körperschaftssteuer sowie Soli-Zuschlag belastet... so mein Wissensstand

Gibt es hier jedoch ggf. Voraussetzungen, sodass diese 95%ige Steuerbefreiung erst zustande kommt, wenn die Tochtergesellschaft bereits KSt und GewSt abgeführt hat?

Oder anders ausgedrückt:

Geht die Steuerersparnis durch die Gewerbesteuerbefreiung auf Ebene der Tochtergesellschaft durch die Ausschüttung an die Muttergesellschaft wieder verloren und muss doch abgeführt werden?

Ich hoffe ich konnte das gut schildern.

Ich bedanke mich jetzt schon für jede Antwort.

Liebe Grüße

Bilanz, Bilanzierung, Dividende, Gewerbesteuer, GmbH, Jahresabschluss, Steuerberater, Steuern, Steuerrecht, Dienstleistung
Vermittlungs Gespräch beim Jobcenter plötzlich mit 2 Personen?

Hallo zusammen,

ich habe demnächst ein Vermittlungsgespräch mit meiner Arbeitsvermittlerin beim Jobcenter.

Ausgerechnet an dem Tag hätte ich einen wichtigen Arzttermin gehabt, den ich verschieben musste und auf den ich lange warten musste, weil meine Arbeitsvermittlerin mir zurückschrieb, dass sie mir leider keinen Ausweichtermin anbieten kann, da sie eine zweite Kollegin für den Termin mit eingebunden hat.

So eine Situation habe ich zuvor noch nicht gehabt und da frage ich mich wieso denn so plötzlich eine zweite Person mit hinzugezogen wird? Ich habe nicht mal ein Schreiben oder sonstiges erhalten. Ich habe den Termin lediglich in der BA Mobil App angezeigt bekommen. 

Hat jemand eine Vermutung, was mich da erwarten könnte?

Das Einzige, was ich weiß ist das ich einfach so ohne das man mit mir vorher darüber persönlich gesprochen oder verhandelt hat mir eine Eingliederungsvereinbarung postalisch zugeschickt hatte. Und ich habe darauf nicht reagiert, weil ich weiß, dass es keine Pflicht ist, diese zu unterschreiben, aber ich habe herausgefunden, dass es verboten und rechtswidrig ist, ohne vorheriges und persönliches Gespräch einfach so eine EGV zu verschicken.

Ob es damit zu tun haben könnte?

Ich würde mich sehr auf euer Feedback freuen :) 

Ich finde es nicht normal das einfach so eine zweite Person dabei ist beim Termin und ich da ganz alleine sitze und derzeit leider keine Begleitperson mitnehmen kann. 

Arbeitsamt, jobcenter, Bürgergeld

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