Beurkundung von Vorsorgevollmacht für Serbien?

3 Antworten

Ich benötige nun diese für Serbien, da sie dort so nicht akzeptiert wird. Ich habe in der Betreuungsbehörde nachgefragt, diese beglaubigen sie mir nicht, auch kein Notar, da mein Vater den Inhalt weder bestätigen noch unterschreiben kann.

Was in Serbien für Dokumente benötigt werden, wissen hier wahrscheinlich sehr wenige, wenn es überhaupt jemand weiß. Brauchst du jetzt nun eine beglaubigte Vollmacht, oder eine beurkundete? Bei der beglaubigten Vollmacht werden lediglich die Unterschriften bestätigt. Eine Beurkundung setzt voraus, das sämtliche Beteiligte sich über die Vertragsinhalte und dessen Konsequenzen bewusst sind. Das wird bei dir das Problem aufgrund der Demenz des Vaters sein.

In Deutschland dürfte dieses Geschäfte ein Betreuer tätigen, wenn die Genehmigung durch das Betreuungsgericht erteilt wurde. Hierzu wird dann ggf. noch ein Verfahrenspfleger bestellt, der dazu eine Stellungnahme bei Gericht abgeben muss, damit die Genehmigung erfolgt.

Wie das aber in Serbien gehandhabt wird, ob dort eine solche Genehmigung akzeptiert wird (du könntest dich ggf. zum Betreuer deines Vaters bestellen lassen, der sich dann mit einem Verfahrenspfleger und dem Gericht um die Genehmigung des Vertrages kümmert), und welche Formvoraussetzungen dann in Serbien zu erfüllen sind und wie die Dokumente dann auch noch eingereicht werden müssen (Übersetzung usw.) weiß ich auch nicht.

Du kannst auch in Deutschland keine Immobilie verkaufen ohne beglaubigte Vollmacht. Das hätte dir schon klar sein müssen, als dein Vater dir diese Vollmacht unterzeichnet hat. Bei solchen wichtigen Dokumenten muss man sich eben informieren. Jetzt kannst du deinen Vater nur zum Notar fahren, damit er dort seine Unterschrift beglaubigt, sofern er noch klare Momente hat und noch nicht für geschäftsunfähig erklärt wurde. Wenn er aber so schwer krank ist, kann bei Geschäftsunfähigkeit nur noch ein vom Gericht bestellter Betreuer agieren.

orgel  25.06.2023, 00:37

Für eine Beglaubigung reicht es, dass die Unterschrift vor dem Notar geleistet wird. Er bestätigt nur, dass die Personen die Unterschrift vor ihm geleistet haben. Für eine Beurkundung muss sich der Notar vergewissert, dass der Vater sich der Konsequenzen und des Vertragsinhaltes auch bewusst ist und weiß, was er da unterschreibt.

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Sunshine24de  25.06.2023, 00:49
@orgel

Genauso ist es. Und in Deutschland reicht die Beglaubigung der Unterschrift. Der Immobilienverkauf als solcher wird hingegen beurkundet. Allerdings kenne ich mich mit serbischem Recht auch nicht aus.

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Wenn der Vater geschäftsunfähig ist, dann wird kein Notar von diesem abgegebene Willenserklärungen beglaubigen oder beurkunden. Für die Erteilung einer Vollmacht ist es nun einfach zu spät.

Hier in Deutschland würde für einen Hausverkauf dann ein Betreuer bestellt und der müßte sich den Hausverkauf dann auch noch vom Betreuungsgericht bestätigen lassen.

Dadurch, dass die Immobilie in Serbien belegen ist wird alles viel schwieriger. Die Beurteilung dieser Situation überfordert nicht nur ein Forum, sondern auch wohl fast alle Rechtsanwälte bei uns.

Wenn Du Serbisch in Wort und Schrift beherrschst, dann solltest Du bei serbischen Behörden danach anfragen, was nun zu geschehen hat, mal von der nicht erhältlichen Vollmacht abgesehen. Möglicherweise bleibt nichts anderes als in Serbien, kostenpflichtig natürlich, einen Rechtsanwalt zu beauftragen.