Kann das Geld zurückgeholt werden per Paypal?
Ich habe ein Handy auf eBay verkauft und der Käufer hat mir das Geld gestern über Paypal geschickt (Käuferschutz). Das Geld habe ich dann sofort auf mein Konto abgebucht aber durch das Wochenende verzögert sich das ganze jetzt bis Dienstag. Ich wollte das Handy erst losschicken wenn das Geld auf meinem Bankkonto ist, weil ich Angst habe dass das Geld noch nicht ganz meins ist oder kann der Käufer das Geld garnicht mehr zurückholen? Abgesehen von dem käuferschutz meine ich einfach den Fakt dass das Geld bis jetzt nur auf Paypal zu sehen ist.
die Käuferin macht nämlich jetzt schon Druck und dadurch bekommen ich ein schlechtes Bauchgefühl.
3 Antworten
Es macht keinen Unterschied. Die Käuferin kann das Geld auch zurückbuchen, wenn es bei dir nichtmehr auf dem PayPal- sondern auf dem Bankkonto liegt. Natürlich unter den Voraussetzungen des Käuferschutzes.
Dann geht dein PayPal-Konto ins Minus und PayPal wird dir Mahnungen schicken bzw. ein Inkasso einschalten.
Bewege Deinen Popo und komme einfach Deiner Pflicht nach und versende das Handy, PUNKT!
Der Käufer hat seine Pflicht erfüllt und bezahlt.
Unseriös scheint hier nur einer zu sein, DU! Zumindest stellst Du dich selbst gerade so dar!
"weil ich Angst habe dass das Geld noch nicht ganz meins ist oder kann der Käufer das Geld garnicht mehr zurückholen?"
Lächerlich!
Wenn Du keine Ahnung hast, solltest Du das Verkaufen online lieber lassen.
Käuferschutz genießt der Käufer selbst dann, wenn Du das PayPal Konto geräumt hast!!!
Du weißt aber was Käuferschutz heißt, oder?
am besten verkaufst du nicht mehr über Paypal sondern nur über Überweisung auf dein Konto, dann hast du das Geld sicher wenn es auf deinem Konto gutgeschrieben ist.
warum hast du so eine Angst?, entweder ist das Handy Schrott, dann hat der K. das recht sein Geld wieder zu bekommen
oder du traust dem K. nicht über den Weg, dann würde ich mit ihm keine Geschäfte machen.
Ich würde tatsächlich nicht mit Käuferschutz verkaufen, obwohl ich selbst seriös bin. Das ist halt Käuferschutz und nicht Verkäuferschutz.
Davon abgesehen würde ich solche Verkäufe nur mit persönlicher Abholung und Barzahlung tätigen.
Ich habe tatsächlich zwei Mal in meinem Leben Sachen über eBay Kleinanzeigen verkauft/gekauft, und das ist auch gut gegangen beidseitig. Das Verlustrisiko hab ich damals in Kauf genommen.