Nochmal Krankenversicherung?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Für mich stellt sich zunächst einmal die Frage, ob diese Kündigung aufgrund der Versicherungspflicht ohne Nennung einer Nachversicherung überhaupt wirksam ist.

Weiterhin sollte trotz Sperre der Basisschutz bestehen.

wfwbinder 
Fragesteller
 27.06.2023, 09:12

Die neue Versicherung hat sich bei der alten gemeldet, das geht aus der Mitteilung der neuen Versicherung zurück in der steht, dass sie ab 01. 09. 2023 ihn als neuesMitglieb begrüßen, wenn sich mit der alten Versicherung nicht etwas anderes ergibt.

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Alarm67  27.06.2023, 13:50
@wfwbinder

Dann sollte bis einschl. den 31.08.2023 Versicherungsschutz bei der alten Versicherung bestehen!

Aber vermutlich eingeschränkt, aber dringend erforderliche Medikamente und Notfallbehandlungen sollten auf jeden Fall weiterhin versichert sein!

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wfwbinder 
Fragesteller
 27.06.2023, 14:26
@Alarm67

Danke, ich habe ihm geraten der Krankenkasse den Termin beim Arzt mitzuteilen, damit die dem eine Deckungszusage schicken.

Aber ich schätze es wird noch ein harter Kampf, denn der hat nur eine geringe Rente udn man unterstellt ihm höhere Nebeneinkünfte, die effektiv nicht vorhanden sind, denn er wäre zwar Bürgegeld/Grundsicherungsberechtigt, aber er wohnt Mietfrei bei der Lebensgefährtin udn als Taschengeld reichen ihm 500,- Euro Rente udnd dafür bekommt die Krankenkasse Beiträge von der Rentenversicherung.

Aber nun sagt ja die KK er ist nciht Pflichtmitglied und Mindestbeitrag sind gute 200,- Euro.

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Andri123  27.06.2023, 16:25
@wfwbinder

Ach so, das ist der Mensch mit der abgelehnten KVdR?

Nein, die KV bekommt keine Beiträge von der DRV, aber er bekommt einen Zuschuss zur KV von der DRV, muss er beantragen.

Ausserdem kann er beim Sozialamt einen Zuschuss zur KV beantragen, denn die KV gehört zum Bedarf und der Regelsatz liegt ja schon bei 502,-€, sodass sein Bedarf bei 700,-€ liegt. Wovon natürlich Rente incl. Zuschuss abgezogen wird.

Ist ja gut, dass er keine jahrelangen Beitragsschulden hat.

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wfwbinder 
Fragesteller
 27.06.2023, 17:49
@Andri123

Der Fall wird kompliziert. Die Krankenkasse hat ja nun erst gemerkt, dass sie seit 2021 eigentlich hätte mindestbeitrag abrechnen müssen. also ca. 30 Monate 215,- Euro Beiträge also 6.000,- Euro. dageben ca. 1000,- Euro, die sie von der Rentenvers. bekommen ahben. Also 5.000,- Euro Schulden. und das mit 500,- Euro Rente. Dabei keinen Anspruch auf Grundsicherung weil in Lebensgemeinschaft mit einer Witwe, die ein eigenes haus hat. die beiden kommen im normalen Leben gut zurecht, aber so einBerg Schulden, gäbe ein Problem.

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Andri123  27.06.2023, 19:07
@wfwbinder

Ja, das ist etwas kompliziert.

Sobald er Sozialleistungen erhält, fällt die Leistungssperre weg. Also beispielsweise, wenn er nun plötzlich Miete zu zahlen hätte. Was aber vielleicht bei Bedarfsgemeinschaft auch wieder schwierig ist.

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Da es in Deutschland eine Versicherungspflicht gibt, muss ihn die alte Kasse wieder aufnehmen, solange bis er in die neue wechseln kann.

PS: wenn die Karte nicht funktioniert, kann man diese innerhalb des Quartals nachreichen, in wichtigen Fällen kann die KK auch ein Fax an den Arzt schicken mit der Bestätigung, das der Patient versichert ist.

Wenn seine Karte wegen Beitragsschulden gesperrt ist, nützt ihm der Wechsel der KV gar nichts. Das Ruhen des Leistungsanspruches geht auf die neue KV über, diese ist auch zur Sperre verpflichtet. Siehe Seite 10 erster Absatz.

Mit einer Ratenzahlungsvereinbarung kann man die Sperre eigentlich abwenden, aber auch nicht immer.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiY0oSMhOP_AhVbg_0HHdQNACIQFnoECBUQAQ&url=https%3A%2F%2Fminor-wissenschaft.de%2Fwp-content%2Fuploads%2F2021%2F01%2FFachaufsatz-Beitragsschulden-in-der-Krankenversicherung-Stand-6.12.20.pdf&usg=AOvVaw2SpCBO0KaYmBFqvDy-ykOj&opi=89978449

Eine KK kündigt im Falle X einem Versicherten nicht ohne konkreten Grund, denn in Deutschland besteht bekanntermaßen Krankenversicherungspflicht. Und auch die versicherte Person muss sich an Bedingungen halten - z.B. Kündigungsfristen beachten.

Allerdings reduzieren sie bei Beitragsrückständen via "Kartensperre" die Behandlungsmöglichkeiten auf Notfallbehandlungen.