Muss der Sohn, der mit seinem verstorbenen Vater in einer Bedarfsgemeinschaft gelebt hat den Mietvertrag kündigen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Sohn ist Erbe.

Als solcher sollte er dann auch die Wohnung kündigen.

Schlägt er das Erbe beim Nachlassgericht aus, dann muss er sich allerdings um nichts kümmern. Aber er dürfte das im Rahmen der Fürsorgemaßnahmen machen.

Die Erben müßen den Mietvertrag kündigen

GuteFreundin 
Fragesteller
 25.06.2023, 13:06

Hallo

Erst einmal danke für die schnelle Antwort!

Gilt das auch wenn das Erbe ausgeschlagen wird?
Gilt in diesem Fall die normale Kündigungsfrist?

0