Fingerabdruck-Kann mir jemand helfen?
Grüße an alle,
Ich bin bosnischer Staatsbürger, ein Land, das nicht Mitglied der EU ist.
2016 habe ich mit einer Gruppe von 20 Leuten auf einer Baustelle in Deutschland gearbeitet. Ein Mann aus dieser Gruppe war ein alter Bekannter der deutschen Polizei. Wir sind alle vor den Neujahrsferien aus Deutschland zurückgekehrt.
Nach einigen Monaten erfuhren wir, dass dieser Mann bei seiner erneuten Ausreise nach Deutschland an der EU-Grenze festgenommen wurde, weil er eines Abends während der Arbeit auf einer Baustelle in einen Supermarkt eingebrochen war.
Die Festnahme erfolgte anhand der Fingerabdrücke der bei dem Einbruch verwendeten Werkzeuge. Offenbar ist sein Werkzeug herausgefallen.
Um die Sache noch schlimmer zu machen, benutzte er ein Werkzeug, das wir bei der Arbeit benutzten und das ich höchstwahrscheinlich in meinen Händen hatteEr verbrachte ein Jahr im Gefängnis
Ich frage mich, ob eine Gefahr besteht, wenn ich zur EU-Grenze gehe oder Fingerabdrücke für ein Arbeitsvisum abgebe. Ist dieser Fall veraltet? Ich wiederhole, er verbrachte ein Jahr im Gefängnis.
1 Antwort
Du hast dir doch sicherlich nichts vorzuwerfen, oder? Sorgen würde ich mir machen, wenn du an besagtem Tag zufällig auch Fingerabdrücke in besonderen Bereichen des Supermarktes gelassen hast oder auf Videoaufnahmen zum Tatzeitpunkt zu sehen bist. Also bist du doch fein raus.
Deine Frage ist so suggestiv, dass die Vermutung nahe liegt, du hast damit dich etwas zu tun.
Verjährungsfristen je nach Strafmaß im Einzelfall entweder 5 oder 10 Jahre.
Google dazu die Schlagwörter "Verjährung Einbruch Diebstahl"
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Folgendes habe ich im Internet gelesen;
Straftaten, die mit einer Höchststrafe von fünf Jahren bestraft werden, verjähren nach fünf Jahren.Straftaten mit einer Strafe von mindestens 5 Jahren und bis zu 10 Jahren verjähren nach 10 Jahren.Für Einbruch heißt es, dass die Strafen zwischen 6 Monaten und 10 Jahren liegen.
Er wurde zu einem Jahr Gefängnis verurteilt,Ich gehe davon aus, dass es sich nicht um eine schwere Form des Einbruchs handelte.