Erbanspruch Halbbruder?

3 Antworten

Dein Halbbruder erbt ( soweit es kein anderslautendes Testament gibt ) mit Dir gemeinschaftlich vom gemeinsamen Elternteil zu gleichen Teilen, soweit dieser Elternteil nicht noch weitere Kinder hat/te.

Es kommt darauf an, ob der Vater vor oder nach seiner Frau verstirbt und ob es Testamente gibt und wie und was dort geregelt ist.

Seit ihr Brüder zu zweit die einzigen Erben, dann bekommt ihr beim Tod eures Vaters jeder die Hälfte von Papas Vermögen und den Schulden, wenn dieser nach seiner Ehefrau verstirbt und es nicht anders per Testament geregelt ist!

Wenn "väterlicher Seite" meint, dass Ihr denselben Vater habt:

Auf den Anteil, den Euer Vater im Eigentum hat, hat Deine Mutter 1/2 und Ihr beide je 1/4 Anspruch, wenn der Vater zuerst verstirbt.

(Natürlich nur, wenn nichts anderes testamentarisch oder erbvertraglich geregelt wurde)