Darf die Polizei meinen Arbeitgeber über eine vergangene Anzeige berichten?

4 Antworten

Nein, das durfte sie nicht!

Aber was hilft dir das Wissen darum jetzt?

Der AG kann innerhalb der Probezeit jederzeit eine Kündigung aussprechen und muss das dann noch nicht einmal begründen!

Da Du mit dem Kollegen zur verdächtigen Personengruppe gehört hast, hätte dich der AG vermutlich auch ohne Hinweis der Polizei rausgeschmissen!

Es gab ein erneute Verfahren gegen dich? Bei dem du nicht unschuldig warst sondern es nur nicht genug Beweise gab?

Also vermutlich hat das schon mehr als gereicht um den Entschluss zu fassen dich während der Probezeit zu kündigen. Hätte ich auf jeden Fall als AG so gemacht.

Piwihlz 
Fragesteller
 25.06.2023, 09:58

Ja danke dafür. Nein es war nicht der Fall dass ich schuldig war sondern unschuldig.

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Wenn die Poliezei das im Rahmen von Bfragungen offenbart hat, ist es ein Verstoß gegen Datenschutz.

Aber es wird schwierig sein Ansprüche durchzusetzen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.
Piwihlz 
Fragesteller
 25.06.2023, 09:57

Die Polizei hat mit meinem AG gesprochen und denen bekundet, dass sie meine Beweise für den Vorfall auf der Arbeit haben und dass das Verfahren deshalb eingestellt wird.
daraufhin hat die Polizei meinem Arbeitgeber den Hinweis gegeben, dass ich damals mal eine Anzeige wegen genau sowas bekommen habe.

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Nein, dein AG kann höchstens ein Führungszeugnis verlangen, wenn das sauber ist, dann ist das so.

Jeder kann jeden wegen irgendwas Anzeigen, eine Anzeige ist daher gegenstandslos.

Allerdins braucht der AG in der Probezeit keinen Kündigungsgrund und du hast Pech gehabt.