Nachträgliche Änderungen der Grundstücksgrenze rechtens?

3 Antworten

Eines davon haben wir erworben

dann ist doch alles gut, wenn dann kann der VK fragen ob ihr ihm einen Teil eures Grund und Boden verkauft, aber ich denke das wollt ihr nicht, somit hat er Pech gehabt.

Ihr habt gar nix zu befürchten. Wenn er das Grundstück nicht los wird, könnt ihr es ja kaufen für einen geringen Preis. So eine Gelegenheit kommt nie wieder.

Wenn der Kauf des Grundstücks vollzogen ist, ihr den Kaufpreis bezahlt habt und im Grundbuch steht, müsst ihr GAR NICHTS mehr. Das ist dann nur noch reines Wunschdenken des Verkäufers.