Anspruch auf unterhalt?

4 Antworten

Hallo ich kenne deine Situation sehr gut und da meinem besten Kumpel genau die gleiche Situation widerfahren ist. Es ist natürlich sehr bedauerlich dass dein Vater gestorben ist sozusagen ist er dadurch auf jeden Fall mit Unterhaltsansprüchen raus. Wenn kein Kontakt zu deiner Mutter besteht und sie auch keinen Kontakt zu dir möchte ist auch sie automatisch wenn sie dich nicht mehr als Sohn akzeptiert und die Verantwortung freiwillig übernommen hat automatisch auch raus von der Zahlung auch nachträglich wirst du da nichts machen können bei meinem Kumpel war es genau die gleiche Situation daher konnte ich mich als ich ihn deinen Text gezeigt habe mit ihm zusammen in deine Lage herein versetzen und daher denke ich dass ich dir diese Frage extrem genau beantworten kann aber auch nur aus Erfahrung. Rein theoretisch hast du somit keine Chance Unterhalt oder ähnliches verlangen zu können. Und das hat auch nichts damit zu tun dass du jetzt vielleicht geheiratet hast oder ähnliches denn diese Situation ist ja in deinem Leben passiert und nicht in dem Leben deiner Mutter. Wenn du jedoch selbst Kinder aus deiner Ehe hast bist du nun verpflichtet Unterhalt zu zahlen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Solange Du nicht heiratest, besteht für Deine Mutter während einer laufenden Ausbildung weiterhin Unterhaltspflicht Dir gegenüber, wenn Dein Bedarf nicht durch andere Leistungen / eigene Einkünfte ..... HWR, Kindergeld, Bafög, Einkommen aus Nebenjob gedeckt ist.

Eine Verlobung führt nicht zu Unterhaltsansprüchen gegenüber dem Verlobten und ändert nichts am den Unterhaltsansprüchen gegenüber den Eltern.

Erst die Heirat ändert deine Unterhaltsansprüche. Die Verlobung hat keinerlei Auswirkung.