Wäre es ok, das so in den Lebenslauf zu schreiben, um sicher angenommen zu werden?

3 Antworten

Generell darfst du die Prüfung zwei mal Versuchen abzulegen, mehr aber nicht.

In deinem Fall will dir die VHS einfach keine erneute Teilnahme anbieten, sondern nur die Zulassung.

Du kannst dich also bei der anderen VHS anmelden, aber auch offen angeben, dass du bei der anderen VHS schon warst. Denn wenn es zur Prüfung kommt, wird auch nochmal erfragt, ob du schon mal an einer Prüfung teilgenommen hast. Ein Register darüber wird es aber nicht geben. Dafür ist Deutschland zu rückständig.

Bestrafung im strafrechtlichen Sinne droht Dir durch diese Formulierung nicht.

Allerdings kann Dir eine Strafe blühen die Dich genauso empfindlich trifft, nämlich, dass Dir eines Tages der Abschluss aberkannt wird. In der heutigen Zeit wird so viel zentral erfasst, dass ich es für unwahrscheinlich halte, dass das nicht auffliegen kann.

An Deiner Stelle würde ich unbedingt abklären, ob Du wirklich einfach zur nächsten VHS gehen kannst um den Schulabschluss machen zu können.

Du kannst Dich ja bei der VHS erkundigen bei der Du vergeblich versucht hast den Abschluss zu machen.

Entweder kannst Du die Prüfung noch ein weiteres Mal versuchen, nur nicht an derselben VHS - dann ist die Trickserei nicht nötig.

Oder Du kannst die Prüfung nicht noch ein weiteres Mal versuchen - dann nützt die Trickserei vielleicht bei der Aufnahme an der anderen VHS, spätestens bei der Anmeldung zur Prüfung fällst Du aber auf.

Ich verstehe daher nicht, was das bringen soll.