Sind Einnahmen von Teilnahmen an wissenschaftlichen Experimenten (einer Universität) steuerfrei?

Guten Abend!

Ich habe diesen Monat mein Lehramtsstudium beendet und möchte nun bis August einen 400€-Job ausführen. Diese geringfügige Tätigkeit ist ja steuerfrei. Darüber hinaus würde ich allerdings gerne meine langjährige gelegentliche (!) Tätigkeit als Versuchsperson von wissenschaftlichen Experimenten an der Universität (LMU und TU München) weiterführen.

Diese Experimente finden unregelmäßig statt und dauern unterschiedlich lang. Dabei erhält man 8-15€/Std. (meistens auf die Hand), deren Erhalt man mit der Angabe seines Namens, seiner Adresse und Unterschrift bestätigt. Manchmal wird das Geld auch durch die Staatsoberkasse Bayern überwiesen. In meinem Fall kamen dadurch bisher ca. 100€/Monat zusammen.

Die Frage ist jetzt, ob diese Tätigkeit als Versuchsteilnehmer an Studien der Universität (als juristische Person des öffentlichen Rechts) als Aufwandsentschädigung nach §3 Nr.26 EStG gilt und deshalb steuerfrei ist?

Außerdem: Da ich bis zum Eintritt ins Referendariat über meinen Vater privat versichert bleiben möchte, die Beihilfe allerdings die Einkommensgrenze bei 400€/Monat veranschlagt (die ja durch den 400€-Job bereits erreicht wäre), ist es sehr wichtig für mich zu wissen, ob ich die Tätigkeit als Versuchsperson (wenn sie eben steuerfrei sein sollte) weiterführen kann oder nicht?

Ich hoffe sehr, dass mir hier jemand helfen kann!

Viele Grüße, Cosima

400 job, Aufwandsentschädigung, geringfügige Beschäftigung, Krankenversicherung, Steuern, Versicherung
Besteuerung bei Scheidung und Wiederheirat in einem Jahr!

Hallo! Ich habe ein wirkliches Problem wenige Tage vor Weihnachten am Hals!

Hier die Rahmendaten: Ich bin seit September 2006 geschieden, Steuerklasse 1, 1 Kinderfreibetrag, zu versteuerndes Einkommen für 2006 45.717,- Euro! Im Jahr 2006 habe ich noch Steuerklasse 3 gehabt und war mit meiner Frau (die jedoch nicht arbeitet!) zusammen veranlagt! Meine Frau hat jedoch kurz nach der Scheidung im Dezember 2006 wieder geheiratet, also im gleichen Jahr der Ehescheidung. Ich muß dazu noch anführen, daß wir Anfang 2006 noch zusammen gelebt haben bis Februar!

Mein zuständiges Finanzamt hat mir nachträglich den Einkommensteuerbescheid von 2006 nun korrigiert und nach dem Grundtarif abgerechnet! Ich solle rund 5.400 Euro incl. Zinsen bis zum 28.01.2010 nachbezahlen! Begründung:" Der Einkommensteuerbescheid 2006 war zu ändern, da Ihre von Ihnen in 2006 geschiedene Ehefrau im Kalenderjahr 2006 wieder geheiratet hat und mit Ihrem neuen Ehemanneine Zusammenveranlagung beantragt hat (§26 Abs. 1 EStG)."

Meine Frage: Das ist doch nicht rechtens, oder? Ich habe doch auch für das gleiche Jahr 2006 einen Anspruch auf den Splittingtarif, das wäre doch sonst total ungerecht! Gibt es da ein Gesetz dazu? Wie soll ich mich denn verhalten? Ich habe einen nach wie vor guten Kontakt zu meiner ehemaligen Frau! Im Finanzamt ist Weihnachtsurlaub und ich sitze traurig da über Weihnachten!

Finanzamt, scheidung, Steuererklärung, Steuern, Wiederheirat
Gewerbeummeldung mit Wechsel der Besteuerungsart mitten im Jahr, wie vorgehen?

Hallo,

ich bin mitte des Jahres umgezogen und hab auch brav sofort mein Gewerbe umgemeldet (21. August abgemeldet, 22. August neu angemeldet). War vorher bei einem anderen Finanzamt und hab dort die Kleinunternehmerregelung benutzt. Ich wollte schon länger auf Regelbesteuerung umstellen und als ich dann für das neue Finanzamt den Bogen ausgefüllt hab hab ich mir gedacht ich nutze die Chance und ändere das ab.

Jetzt bin ich allerdings unsicher, wie es weiter geht. Habe heute einen Brief erhalten, dass ich die Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten berechnen darf (hatte ich im Bogen beantragt), und zwar ab 1. August (da hatte ich ja noch das alte Gewerbe). Ich war bisher davon ausgegangen, dass ich dieses Jahr noch vollständig ohne Umsatzsteuer weitermache, aber der Brief hat mich jetzt verwirrt. Ich war auch letztens schon beim Finanzamt um zu Fragen wie das alles aussieht, aber hab gemerkt die haben noch weniger Ahnung als ich.

Reicht es wenn ich nächstes Jahr eine Steuererklärung nur beim neuen Finanzamt mache? Oder muss ich zwei Steuererklärungen machen? (Kommentar von Finanzamtmensch: "Ich schätze die Ämter machen das dann untereinander aus.")

Ab wann muss ich jetzt konkret Umsatzsteuer in Rechnung stellen und abführen? Genau ab 22. August 09 oder erst ab 1. Januar '10? Oder gar ab 1. Januar 09?

Wann und auf welches Konto zahle ich die UST?

Steuern, Umsatzsteuer, Kleinunternehmerregelung

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