Wie rechnet das Finanzamt bei Immobilienschenkung ?

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Was ist es für ein Verein? Ist Gemeinnützigkeit gegeben?

Wenn es ein gemeinnütziger Verein ist, dann ist die Schenkung schenkungssteuerfrei (eine Spende unterliegt ja auch nicht der Schenkungssteuer).

Die Bank hat das Recht bei dem Eigentumswechsel die Schuld sofort einzufordern. Wird es aber nciht machen, wenn der schenkende weiter in der Haftung bleibt udn die Grundbuchliche Absicherung sich nicht ändert.

Schwierig würde es nur, wenn der Verein nicht gemeinnützig ist. Dann würde die Differenz zwischen Wert und Restbelastung der Schenkungssteuer unterworfen.

Da würde ich dann einen Notar, oder Steuerberater aufsuchen. Es könnte dann sein, das es günstiger wäre nur den Nießbrauch am Objekt auf den Verein zu übertragen. Aber die Möglichkeiten sind zu Umfangreich für dieses Forum.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986