Sind Einnahmen von Teilnahmen an wissenschaftlichen Experimenten (einer Universität) steuerfrei?

1 Antwort

Also erstmal, der 400,- Euro Job ist nicht steuerfrei. Wer hat das behauptet? Entweder man gibt dem AG eine steuerkarte (was allerdings meist nciht zu empfehlen ist), oder der versteuert mit 2 % pauschal, was er dem Arbeitnehmer abziehen darf.

Ich sehe keine Befreiungsvorschrift, die für diese Tätigkeit greifen könnte. Die Übungsleiterpauschale (ehrenamtliche Tätigkeit) nach § 3 Nr. 26 greift da m. E. nicht.

Tatsächlich wirst Du keine Steuerzahlen müssen, denn wenn der 400,- Euro Job mit den 2 % üauschal versteuert wird, bleiben die Anderen Summen automatisch frei.

Da könntest Du als Student sogar die 400,.- Euro über Steuerkarte laufen lassen, weil Du bis locker 10.000,- verdinen kannst ohne Steuer zu zahlen.

Aber für die Beihilfefrage sehe ich schwarz.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986