Bisher mußte ich als Tupperberaterin nur 1 EÜR abgeben,jetzt will man eine Anl. G.Was muß i beachtn?

1 Antwort

Die 400,- Euro-Grenze hat für einen selbständigen in der Steuer keine Bedeutung. Das ist die Sache mit dem 400,- Euro Job bei den Arbeitnehmern.

Die Anlage "G" ist nur die Anlage zur Einkommensteuererklärung in die das Ergebnis der E-Ü-echnung eingetragen wird. Das ist mehr eine Formalität.

Zeilen 4 und 24 ausfüllen und fertig

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986