Doppelte Haushaltsführung Finanzamt schnüffelt rum

Guten Tag. Ich bin Single und männlich. Am 01012006 habe ich einen beruflich veranlassten zweiten Haushalt begründet. Ich bin am 01.01.2006 von Thüringen in das Ruhrgebiet gegangen um zu arbeiten. Im Haus meiner Eltern habe ich eine eigene Wohnung. Ich zahle die Miete per Überweisung. Mietvertrag haben wir gemacht. Die doppelte Haushaltsführung wurde 2006, 2007 und 2008 relativ problemlos anerkannt. Am Beschäftigungsort habe ich in der Zeit zwei Wohnungen gehabt, also ich bin ein mal umgezogen. Keine Probleme. Am 01.01.2009 bin ich in eine Wohngemeinschaft mit einer Frau gezogen,mit Untermietvertrag und allem drum und drann. Dann ging es los. Nach Abgabe der Erklärung in 2010 viele Nachfragen und Belege wollten Sie sehen. Letztendlich kam ein positiver Bescheid im Dez 2010. Am 31.01.2011 Anruf auf dem AB:"FA XY Herr XY bitte rufen Sie mich zurück!" Habe ich am 01.02.2011 gemacht. Die wollten einen Besichtigungstermin machen. Es liegen Erkenntnise vor, dass meine Mitbewohnerin meine Lebensgefährtin wäre. Dann hat man mir am Telefon gedroht man würde die Bewohner unsere Hauses zu "unserem" Verhältnis usw. befragen. Er FA hat dann auch zugegen das der Ermittlungsdienst schon bei uns im Haus war und Erkenntnisse vorliegen, dass die Mitbewohnerin meine Lebensgefährtin wäre. Ich habe die Besichtigung abgelehnt. Eingriff in die Privatsphäre. Jetzt soll ein ablehnender Bescheid kommen

Steuern, werbungskosten, doppelte Haushaltsführung
Steuersituation: Freelance, web - Arbeit in England und Deutschland

Hauptaufenthaltsort seit kurzem England, in Deutschland aber noch mit erstem Wohnsitz gemeldet. Tätigkeit Freelancer web Entwicklung und Design, Kunden 80% in England.

Abrechnung bisher getrennt: Für deutsche Kunden (Telearbeit) als deutscher Gewerbetreibender, deutsche Steuererklärung. Für englische Kunden über sog. umbrella company - pro forma Angestellter aber selbst verantwortlich für Jobs/Kunden, company regelt englische Steuern, Sozialabgaben (üblich hier für Freelancer).

Wegen des Progressionsvorbehalts fließen englische Einnahmen nun in die deutsche Steuererklärung ein. Das scheint doch sehr ungünstig, oder nicht?

Vermutlich also zwei Alternativen:

A) Alles in England abrechnen, Wohnung in Deutschland als Zweitwohnsitz ummelden und alle Steuern in England zahlen.

B) Alles in Deutschland abrechnen.

Deutscher Steuerberater ist für Variante B, macht das Sinn? Gefällt mir nicht sehr, denn Wohnsitz wird England bleiben, zwei bis drei Mal im Jahr kurz in Deutschland. Käme mir unfair vor in England keine Steuern zu zahlen, dazu Erklärungsbedarf und Kosten für englische Kunden (mehr als umgekehrt).

Wie geht das technisch, deutsche Wohnung als Zweitwohnsitz beim Einwohnermeldeamt ummelden plus nachweisen tatsächlich im Ausland zu leben? Oder die deutsche Wohnung besser aufgeben? Welche sonstigen Implikation gibt es?

Vielen Dank und viele Grüße!

Ausland, Freiberufler, Gewerbe, Steuern
Kleinunternehmen zahlen bis 17500 Euro Umsatz NIE steuern nach?

Ich hab mal eine wichtige Frage. Ich hab verstanden, dass man bei einem umsatz von weniger als 17500 im Jahr keine Vorsteuer zahlen muß. dann macht man im Januar seine Einnahmeüberschussrechnung und die Einkommenssteuereklärung und zahlt NICHTS nach? Wenn ich monatlich eine Steuervoranmeldung mache und ca. 1200 euro monatlich einnehme muss ich doch auch die Vorsteuer zahlen. und wenn ich es im neuen Jahr auf einen Schlag mache dann muß ich ncihts zahlen? Ich sehe da nicht ganz durch. ich wäre dankbar für jeden gut gemeinten Rat von euch! Ich bin selbstständig jetzt über 2 jahre (im April 2011 3 jahre) und zahle jeden monat fleißig die umsatzsteuer. also 19 % von meinen Einnahmen. Rechne dann meine ausgaben für die ware da gegen aber bezahle trotzdem noch was ans finazamt. wenn ich jetzt einen antrag an das finanzamt stelle dass ich kleinunternehmer bin mahe ich doch geldlich gesehen sehr viel gut. nämlich jeden monat 120 euro so ungefähr! Oder sehe ich das falsch? Dann bräuchte ich keine monatlichen umsatzsteuern zahlen? und bei der Einkommenssteuererklärung hätte ich aich keine umsatzsteuer zum gegenrechnen? Wird die dann von der einkommenssteuer berechnet und erhoben? Ich frag mich wie das geregelt wird weil das finanzamt sagt doch nicht: " Weil du nur 17500 euro im jahr verdienst" brauchst du keine steuern zahlen!!" oDER????

Danke für eure antworten sindy

einkommensteuer, Kleinunternehmer, Steuern, Umsatzsteuer, Kleinunternehmerregelung

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