Gehe für 2 Jahre nach Saudi Arabien. Wird mein Gehalt nach Rückkehr in Deutschland versteuert ?

1 Antwort

Nach Deiner rückkehr Einkünfte versteuern, sozusagen die "Geldeinfuhr," das gibt es nach dem deutschen Recht nicht.

Die Frage ist ganz einfach, bleibst Du hier wohnhaft? Wenn ja, dann gilt § 1, Abs. 1 Satz 1. natürlich Personen, die im Inland einen Wohnsitz ........ haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.

Das gilt dann für das gesammte einkommen, wo auf der Welt auch verdient.

Dann kann man prüfen, ob es für Einnahmen Befeiungen gibt. Wenn mangels DBA enin, wird man hier zahlen müssen.

Wenn Der Vertrag in Arabien aber beispielsweise am 01. 01. beginnen würde und der hiesige Wohnsitz aufgelöst, dann würde ab dann Saudi Arabien Steuergläubiger sein.

In Deutschland müßte dann erst wieder nach der Rückkehr versteuert werden und natürlich dann auch nciht die einkünfte aus den vergangenen Jahren, sondern erst wieder ab dann.

Also, Wohnsitz aufgeben udn billige Steuern in Saudi Arabien erhoffen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986