Vermietung und Verpachtung und untentgelticher Wohnraumüberlassung
Wir haben ein 2Familienhaus was aus 2x 90qm besteht. Unten wohnten beide Mütter und oben mein Mann unsere beiden Kinder und ich. Nun ist eine Mutter ausgezogen und die andere bewohnt den unteren Teil alleine. Da ihre Rente so gering ist das sie Wohngeld beantragen muß haben wir den Mietvertrag von 90 auf 55,2 qm geändert und das 3. Zimmer ihr umsonst überlassen da sie uns auch im Haus und mit den Kindern hilft. Das Zimmer das die andere Mutter bewohnte wird nun Kinderzimmer. Nun hat das Finanzamt schon seit Februar an unserer Steuer rumzumäkeln. Erst war es das Fahrtenbuch meines Mannes, das ist jetzt erledigt. Dann war es unsere neue Heizungsanlage, das scheint auch erledigt. Dann haben sie unterstellt die Miete läge unter den 75 % die bei Verwandten üblich sind. Nun kommt nächste Woche ein Finanzbeamter sich die Räumlichkeiten anschauen ob wir unser Haus auch so nutzen wie wir es in der Steuer angeben. Was ist mit dem Zimmer das wir der Schwiegermutter kostenlos überlassen, kann das Finanzamt da meckern? Was kann im schlimmsten Fall passieren? Nebenkosten für das 3. Zimmer zahlt die Schwiegermutter nicht, ist das schlimm? Oder muss sie die bezahlen. Sie lebt von 600,00 Euro Rente da bleibt eh kaum was zum leben.
1 Antwort
Der Mietvertrag muss von der ortsüblichen Miete ( Abschlag max 25%) ausgehen und die Nebenkosten müssen abgerechnet werden, sonst wird das Mietverhältnis nicht anerkannt. Ihr könnt aber auf der anderen Seite eure Mutter/Schwiegermutter unterstützen wenn sie im Monat nur 600€ Rente bekommt.(Unterstützung bedurftiger Personen), so dass ihr die Miete, die ihr mehr versteuern müsst sich wieder durch außergewöhnliche Belastungen neutralisieren. Den Raum, den sie (mit)benutzen darf gehört nicht zu ihrer Wohnung (Gemeinschaftsraum der Familie) !!!!!!