Schenkung einer Immobilie als vorgezogenes Erbe: wie kann man Renovierungen absetzen?
eine Bekannte hat ein Haus. Sie will dieses Haus ihrer Tochter überschreiben, jedoch Wohnrecht auf Lebenszeit (idealerweise ohne Mietzahlungen).
Es stehen Renovierungen an. Die Tochter will gerne selbst mit in das 2-Familienhaus einziehen. Würde sie einen Teil vermieten, so könnte sie die Renovierungskosten absetzen, weil Einnahmen entgegen stehen.
Gibt es eine Möglichkeit, Renovierungen abzusetzen, wenn Mutter/ Tochter in dem Haus wohnen (was ja dann wohl mehr oder weniger als Eigenbedarf gilt)?
2 Antworten
Nein, weil keine Einnahmen dagegen steht.
Es tut sich da leider ncihts.
Einzige Alternative, es erstmal mit einem Zeitmietvertrag vermieten und in 2 Jahren einziehen.
Im Rahmen bestimmter begünstigter haushaltsnaher Dienstleistungen (siehe: http://kuerzer.de/xhPk62iP1) lassen sich bis zu € 6.000/Jahr der Rechnungen (alles, aber ohne Materialanteil!) in Höhe von 20 % von der Einkommensteuerschuld absetzen. Den Bruttobetrag (ohne Material) in Zeile 112 des Mantelbogens zur Steuererklärung ansetzen.
Nur bei unbarer Bezahlung von Handwerkerrechnungen, die 2 Jahre ab Rechnungsjahrende aufbewahrt werden müssen (zusammen mit den Kontobelegen!).