Fahrzeugkauf vor Gewerbeanmeldung?

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(1) Nein, die Art und Weise des Geldausgleichs ist nicht entscheidend für die steuerliche Behandlung der Anschaffung.
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(2) Nein, die Umsatzsteuer ist im Umsatzsteuergesetz[1] geregelt, nicht jedoch in der Gewerbeordnung. Hiernach dürfen Unternehmer (übrige Voraussetzungen unbestritten) Vorsteuer abziehen. Unternehmer ist man ab dem ersten, auf die Unternehmenstätigkeit gerichteten Tätigwerden. Hierzu zählt auch die Anschaffung der Betriebsmittel oder Waren.
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In der Gewerbeordnung hingegen sind andere als steuerliche Dinge geregelt.
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[1] Genauer gesagt, ist für die umsatzsteuerliche Beurteilung eines Sachverhaltes maßgebend:
Mehrwertsteuersystemrichtlinie
Umsatzsteuergesetz
Umsatzsteuerdurchführungsverordnung
Umsatzsteuerrichtlinien
Einschlägige BMF-Erlasse
Gerichtliche Entscheidungen

  • Die Abschreibung hat finanziert, doer nciht finanziert, die gleiche Höhe. Die Finanzierungskosten (Zinsen) sind natürlich auch abzugsfähig.

  • Umsatzsteuerlich und auch für die anderen Steuerarten ist die Aufnahme der Tätigkeit entscheidend. Die Aufnahme der Tätgkeit sind auch die Vorbereitungen. Er kann also die Vorsteuer auch abziehen, wenn die Rechnungen vor der Gewerbeanmeldung bezahlt wurden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986