Kleinunternehmen zahlen bis 17500 Euro Umsatz NIE steuern nach?

Ich hab mal eine wichtige Frage. Ich hab verstanden, dass man bei einem umsatz von weniger als 17500 im Jahr keine Vorsteuer zahlen muß. dann macht man im Januar seine Einnahmeüberschussrechnung und die Einkommenssteuereklärung und zahlt NICHTS nach? Wenn ich monatlich eine Steuervoranmeldung mache und ca. 1200 euro monatlich einnehme muss ich doch auch die Vorsteuer zahlen. und wenn ich es im neuen Jahr auf einen Schlag mache dann muß ich ncihts zahlen? Ich sehe da nicht ganz durch. ich wäre dankbar für jeden gut gemeinten Rat von euch! Ich bin selbstständig jetzt über 2 jahre (im April 2011 3 jahre) und zahle jeden monat fleißig die umsatzsteuer. also 19 % von meinen Einnahmen. Rechne dann meine ausgaben für die ware da gegen aber bezahle trotzdem noch was ans finazamt. wenn ich jetzt einen antrag an das finanzamt stelle dass ich kleinunternehmer bin mahe ich doch geldlich gesehen sehr viel gut. nämlich jeden monat 120 euro so ungefähr! Oder sehe ich das falsch? Dann bräuchte ich keine monatlichen umsatzsteuern zahlen? und bei der Einkommenssteuererklärung hätte ich aich keine umsatzsteuer zum gegenrechnen? Wird die dann von der einkommenssteuer berechnet und erhoben? Ich frag mich wie das geregelt wird weil das finanzamt sagt doch nicht: " Weil du nur 17500 euro im jahr verdienst" brauchst du keine steuern zahlen!!" oDER????

Danke für eure antworten sindy

einkommensteuer, Kleinunternehmer, Steuern, Umsatzsteuer, Kleinunternehmerregelung
Mit deutschem Gewerbe in Österreich arbeiten - was zu tun???

Hallo zusammen, ich bin neu hier und hoffe Hilfe und Antworten zu bekommen.

Folgende Situation: Ich, 26 Jahre alt, habe vor 2 Monaten ein Hauptgewerbe in Deutschland als Veranstaltungs-und Dienstleistungshilfe angemeldet. Da ich dies aus der Arbeitslosigkeit heraus tat, bekomme ich für 9 Monate einen Gewerbezuschuss. Da meine Lebensgefährtin in Österreich (Wien) lebt, habe ich vor das nächste halbe Jahr zu ihr zu ziehen und in Wien zu arbeiten. Mein jährlicher Umsatz wird die 17500 euro Grenze nicht überschreiten. D.h ich werde keine Vorsteuer beziehen und eauch keine Umsatzsteuer von meinen Auftraggebern verlangen! Danach werde ich wieder in Deutschland als Selbstständiger arbeiten. Ich habe beim Finanzamt in D eine Ust.Idnr. beantragt, allerdings noch nicht bekommen.

Jetzt zu meinen Fragen: wie sieht es steuerrechtlich aus mit meinem deutschen gewerbe in Österreich zu arbeitn? reicht die Ust.Idnr.?haben meine Auftraggeber in Österreich irgendwelche Vor-oder Nachteile mit mir zu arbeiten? gibt es irgendwelche Vorkehrungen, Anmeldngen, Umschreibungen die ich treffen muss? Gewerbeamt o. Finanzamt o.ä? spielt die Zeit eine Rolle,die ich Österreich lebe und arbeite (3 Monate, 6 Monate usw.)? zahlt das Arbeitsamt weiterhin den Gewerbezuschuss?

Wenn irgendwas noch unklar ist, einfach fragen! Vielen Dank im Voraus in der Hoffnung auf Antworten. Viele Grüße, Patrick

Finanzamt, Gewerbe, Österreich, Steuern, Umsatzsteuer

Meistgelesene Fragen zum Thema Steuern