Erkennt Finanzamt bei Pendlerpauschale längere Strecke an, wenn die schneller ist?
Ich habe einen neuen Job in Aussicht, der etwa 30km von meinem Wohnort entfernt ist - wenn ich die kürzeste Strecke als Orientierung nehme. Schneller ist es allerdings eine Umgehungsstraße zu nehmen. Wenn man das tut, fährt man allerdings ein paar Kilometer mehr. Würde das Finanzamt dann die längere Strecke anerkennen, oder ist grundsätzlich nur die kilometermäßig kürzeste Strecke ausschlaggebend für die Berechnung der Pendlerpauschale?
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Finanzamt, Steuern
Also klar, eine Umgehungsstraße die 3 Km mehr hat, anstat sich durch einen Ort mit vielen Ampeln zu schlängeln, wird immer akzeptiert.
Die Finanzämter sind ja auch meistens in den Kreisstädten udn nicht 100 Km entfernt, also ennen die Beamten die Örtlichkeiten udn nutzen sie ja auch selbst.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986