Sind Kostenvoranschläge immer ohne Mwst?

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§ 1 (1) Satz 1 PAngV (Preisangabenverordnung):
 
Wer Letztverbrauchern ... Waren oder Leistungen anbietet ..., hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Endpreise).
 
Ob da wohl ein Geldschneider am Werk ist?
 
http://www.buzer.de/gesetz/1690/a24217.htm

Auch der Hinweis, ohne MWST ist nicht zulässig. Es müssen Endpreise genannt werden. Der Verbraucher braucht sich den Endpreis nicht aus zurechnen. Auch Hinweise in den AGB sind nicht zulässig. Der Preis der genannt wurde ist der Endpreis und der ist masgebend. Egal ob Hinweis oder nicht. Allerdings sind Handwerkerangebote niemals Festpreise, wenn der Preis nicht als Festpreis, oder Fixpreis ausgelobt ist. Der Handwerker kann jederzeit mehr verlangen, muss dies nur begründen können. 20-30% gehen regelmässig durch.