Geringwertige Wirtschaftsgüter bei Freiberuflern
Wie hoch ist die Grenze für GWG für Freiberufler die eine Einnahmen-Überschußrechnung machen? 150 oder 410 EUR netto?
Wenn man dieses Jahr noch einen Rechner für 299 EUR kauft, kann man diesen dann sofort abschreiben? Soll ja ab Januar auch wieder was geändert werden.
Danke im voraus.
2 Antworten
für 2009 gilt noch die Regelung:
bis 150,- Euro sofortabzug.
über150,- Euro bis 1.000,- Euro Sammelposten über 5 Jahre Abschreiben.
Ab 2010 gilt wieder die 410,- Euro Reglung, die bis 2007 galt.
ja kann man sofort als GWG abschreiben wenn ein Monitor dabei ist, bzw. noch vorhanden ist. Rechner ohne Monitor ist nicht selbstständig nutzbar. Die Grenze 150€ Netto ohne MWST ist für alle übrigen vorgesehen, Ausnahme Freiberufler, Privat-Personen und Hinzuverdienst bei Bezug von ALG1. Die können nach wie vor 410€ Netto ohne MWST sofort abschreiben als GWG. Vorausgesetzt das Teil ist selbstständig nutzbar, also incls. Monitor Maus Keyboard. Betriebssystem braucht nicht dabei sein, da man ja Linux kostenfrei aufspielen kann.