Geringwertige Wirtschaftsgüter bei Freiberuflern

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für 2009 gilt noch die Regelung:

bis 150,- Euro sofortabzug.

über150,- Euro bis 1.000,- Euro Sammelposten über 5 Jahre Abschreiben.

Ab 2010 gilt wieder die 410,- Euro Reglung, die bis 2007 galt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

ja kann man sofort als GWG abschreiben wenn ein Monitor dabei ist, bzw. noch vorhanden ist. Rechner ohne Monitor ist nicht selbstständig nutzbar. Die Grenze 150€ Netto ohne MWST ist für alle übrigen vorgesehen, Ausnahme Freiberufler, Privat-Personen und Hinzuverdienst bei Bezug von ALG1. Die können nach wie vor 410€ Netto ohne MWST sofort abschreiben als GWG. Vorausgesetzt das Teil ist selbstständig nutzbar, also incls. Monitor Maus Keyboard. Betriebssystem braucht nicht dabei sein, da man ja Linux kostenfrei aufspielen kann.