bei zwei Betrieben ein mit Kleinunternehmerregelung zweiter mit Regelbesteuerung führen

1 Antwort

Die Unternehmereigenschaft ist nicht teilbar.

Unternehmer ist, wer eine Tätigkeit zur ERzielung von Einnahmen selbständig ausübt.

auch, der der in einer Gemeinde einen Geschenkeshop betreibt und ein einer anderen Gemeinde eine Malereibetrieb ist umsatzsteuerlich 1 Unternehmer und für die Umsatzsteuer wird alles zusammen gezählt.

Das bedeutet in diesem Fall es wird alles zusammengezählt.

Wenn man das anders möchte, muss man ggf. z. B. für den 2. Betrieb eine Mini - GmbH gründen. Dann gibt es eine zweite Rechtspersönlichkeit.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986