MWST für Vereine in Deutschland

2 Antworten

Der Verein zahlt den normalen Preis, darin ist MWSt enthalten, die der Verkäufer abführt.

Sind die Anschaffungen für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb des Vereins, können die diese MWSt als Vorsteuer abziehen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Vereine werden beim Einkauf gleich behandelt wie andere Steuerpflichtige. Anders sieht es bei der Besteuerung von Einnahmem des Vereins aus. Im Zweckbetrieb fällt- falls keine Umsatzsteuerbefreiungsvorschrift greift- 7%Umsatzsteuer an und bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben der Regelsatz zZt 19%. Falls die einzelnen Bereiche des Vereins vorsteuerabzugsberechtigt sind, kann die Vorsteuer aus Einkäufen aufgerechnet werden.